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Ausstattung der neuen Sekundarschulen mit Funktionsstellen

Landesdelegiertenversammlung vom 02./03.11.2010

Die LDV fordert von der Senatsschulverwaltung,

  • dass die Ausstattung der neuen Sekundarschulen mit Funktionsstellen und Funktionen den Anforderungen entsprechen und nicht dem Gesetz der Kostenneutralität unterworfen sind. Somit sollten sie wenigstens nicht schlechter als die bisherigen Gesamtschulen ausgestattet werden.
  • dass Beschäftigte, denen eine Tätigkeit als Fachleiter/in, als Fachbereichsleiter/in oder als Qualitätsbeauftragte/r übertragen wird, Anrechnungsstunden gewährt werden.
  • dass in Grund- und Sonderschulen ebenfalls Beförderungsstellen bzw. Funktionen unterhalb der Schulleitung eingerichtet werden.