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Bedarfsgerechte Ausstattung der Integration in Vorbereitung auf die Einführung der Inklusion

Letzte Aktualisierung: 28.11.2014

Die GEW BERLIN fordert:

1. Lehrkräfte:

Die Lehrkräfte-Vollzeitstellen für die sonderpädagogische Förderung in der Integration sind dringend zu verstärken. Die Deckelung der sonderpädagogischen Stellen muss beendet werden. Die Schulen müssen bedarfsgerecht ausgestattet werden. Es müssen mindestens die 218 Lehrkräfte-Vollzeitstellen und zusätzlich der Mehrbedarf für das laufende Schuljahr zur Verfügung gestellt werden. Zur Nachsteuerung müssen notwendige Ressourcen zusätzlich bereitgestellt werden. Die Förderstunden für die Schüler*innen mit den Förderbedarfen im Lernen, in der emotional-sozialen Entwicklung und Sprache sind an allen Schulen vollständig zur Verfügung zu stellen. Es sind mindestens die im Umfang der in den Zumessungsrichtlinien vorgesehenen zusätzlichen 2,5 Förderstunden (Grundschulen) beziehungsweise 3 Förderstunden (Sekundarstufen I und II) pro Schüler*in mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu gewährleisten bzw. grundsätzlich auf 3,5 anzuheben und mehr Personal einzustellen. Der sog. negative Dispo, den die Schulaufsicht verteilt, muss dementsprechend abgeschafft werden. Der vor einigen Jahren unter Schulsenator Zöllner eingeführte positive Dispo für die Schulaufsicht zur Versorgung von Bedarf, der in den Zumessungsrichtlinien nicht erfasst ist, sollte wieder eingeführt und transparent gestaltet werden.

2. Leitfaden zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die GEW BERLIN fordert eine Evaluation der Instruments des Leitfadens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs an der Berliner Schule ein. Die derzeitige Praxis ist zu aufwendig und teils schlecht koordiniert.
Zielsetzung des Leitfadens war eine größere Vergleichbarkeit zwischen den Regionen herzustellen durch die Trennung von der diagnostizierenden Stelle und der Stelle, die die Maßnahmen durchführt und dafür Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommt. Die Zielerreichung und das Verfahren selbst müssen evaluiert werden.
In der derzeitigen Praxis sind die unterrichtenden Lehrkräfte diejenigen, die auf der Grundlage einer Vordiagnose die Durchführung von Tests, weite Teile der Dokumentation und der Beibringung von Beobachtungen, Einschätzungen und Gutachten leisten müssen. Sie bekommen dafür keinerlei Entlastung und es sind auch nicht alle Lehrkräfte dafür qualifiziert. Die GEW BERLIN fordert auch für die unterrichtenden Lehrkräfte für alle vorbereitenden Tätigkeiten Entlastung im Umfang von 5 Stunden.
Richtigerweise bekommen die Diagnoselehrkräfte Entlastung für die Tätigkeit, dies in Hinblick auf die Erstellung der Gutachten im Umfang von 7 Stunden pro Gutachten und für die Tätigkeit als solche in Form der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung. Wegen der Wegezeiten wäre hier eine Erhöhung notwendig.

3. Schulhelfer*innen:

Der Etat für Schulhelfer*innen ist dem Bedarf der Schüler*innen in der Integration anzupassen und auch für den Ganztag zu berechnen. Die Zuweisung der Schulhelfer*innen-Stunden sollte so lange individuell erfolgen, wie es nicht gelingt, die inklusive Schule mit einer angemessenen Grundausstattung zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben im Umgang mit schwer behinderten Schüler*innen zu versorgen.

Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf brauchen feste, verlässliche Bezugspersonen. Befristete Arbeitsverträge und häufige personelle Wechsel stehen dem entgegen. Die jährliche Neubeantragung inkl. Bedarfsnachweis ist nicht sachgerecht. Für die Mehrheit der Schüler*innen mit Förder- und Unterstützungsbedarf besteht dieser Bedarf dauerhaft.

Schulen, die Kindern und Jugendlichen mit besonders hohem Förderbedarf die Teilhabe ermöglichen, benötigen gut ausgebildete Unterrichtsassistenten. Für eine qualitativ gute Unterstützung und Begleitung sind eine Aufwertung der Tätigkeiten, eine angemessene Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen notwendig. Weiterhin muss anerkannt werden, dass auch Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf "em-soz" einen Bedarf an Hilfe im Schulalltag, auch und gerade im Unterricht, haben. Dementsprechend muss der Auftrag für die Schulhelfer_innen auf "Hilfestellung" erweitert werden.

4. Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen im Ganztag:

a) Grundschule
Schüler*innen mit Förderbedarfen brauchen nicht nur im Unterricht individuelle Unterstützung, sondern auch in der Ganztagsbetreuung. Die Förderung durch integrationspädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte muss verlässlich sein und ohne zusätzliche Antragsmodalitäten bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Der ermittelte Bedarf entsteht für das Kind bzw. den Jugendlichen, unabhängig von der Tageszeit. Die Deckelung der Erzieher*innenstellen im öffentlichen Dienst muss beendet werden.

b) Sekundarschulen
Für die Integrierten Sekundarschulen muss zusätzliches sozialpädagogisches Personal zur Grundausstattung gehören. Hierfür muss eine Berechnungsgrundlage geschaffen werden, die Eingang in die Verwaltungsvorschrift für die Personalzumessung findet. Bei der Zuweisung der Ressourcen muss der Bedarf der Einzelschule im Zusammenhang mit der Anzahl der Schüler*innen mit Förderbedarf berücksichtigt werden.

5. Zentren für Inklusion an jeder Schule:

Alle Schulen brauchen Unterstützung und Beratung vor Ort, die auf die spezifische Ausgangslage jeder Schule aufbaut: inklusionspädagogische Beratung der Kolleg*innen, Unterstützung für den Unterricht/ die Unterrichtsgestaltung, Unterstützung bei Förderdiagnostik, Förderplanung im Team, Bereitstellung von Materialien zur Binnendifferenzierung, Fachliteratur.

Jeder Schule muss ein Raum und mindestens eine Stelle zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der zusätzlichen Stellen sollte sich nach der Schüler*innenzahl richten. Für Schulen mit bis zu 360 Schüler*innen wäre 1 Vollzeitstelle nötig, für Schulen mit 360 bis 540 Schüler*innen 1,5 Vollzeitstellen und für Schulen mit über 540 Schüler*innen wären 2 Vollzeitstellen von Nöten. Insgesamt würde sich dies auf etwa 1.050 Vollzeitstellen belaufen.

Damit die Einzelschulen schulinterne Unterstützungssysteme aufbauen bzw. weiterführen können, brauchen sie eine stabile und langjährige Absicherung durch die verlässliche Vergabe von Mitteln.

6. Qualifizierung

Schule und Pädagog*innen sind auf Inklusion nicht ausreichend vorbereitet. Inklusive Pädagogik war bislang kein verbindlicher Bestandteil der Ausbildung und taucht nur unsystematisch in den Angeboten zur regionalen Fortbildung auf. Die Qualifizierung der Pädagog*innen muss verbindlich und vor Einführung der inklusiven Schule erfolgen. Sie muss so aufgebaut sein, dass alle Schulen und alle Pädagog*innen und an Schule Beschäftigten erreicht werden und eine Chance haben, dieser Herausforderung gewachsen zu sein. Dabei muss ausgeschlossen werden, dass notwendige Fortbildungen zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung führen.