Letzte Aktualisierung: 20.06.2016
Erzieherinnen und Erzieher, die Beschäftigte des Landes Berlin sind und eine Ausbildung nach DDR-Recht abgeschlossen haben als Lehrerin / Lehrer unterer Klassen (LuK) oder Horterzieherin / Horterzieher sollen die Möglichkeit erhalten, als Lehrkraft an Grundschulen in den Klassenstufen 1 bis 4 beschäftigt zu werden. Diese Möglichkeit sollen auch ehemalige Eingangsstufenleiter*innen und Vorklassenleiter*innen erhalten.
Diese Lehrkräfte sind mindestens in die Entgeltgruppe 10/ Stufe 2 einzugruppieren. Ihnen ist eine Weiterbildung (ähnlich den sogenannten Sternchenkursen) anzubieten, die zu einer Höhergruppierung führt. Das Land Berlin wird aufgefordert, dafür unverzüglich die notwendigen Regelungen zu treffen.
Diese Beschäftigung darf nicht zum Personalmangel im offenen und gebundenen Ganztagsbetrieb führen. Deshalb müssen zeitgleich zu diesen Übernahmen, und zwar im gleichen Umfang, Einstellungen von Erzieher*innen vorgenommen werden.