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"Eigenverantwortliche Schule"

- LDV-Beschluss Nr. 4 vom 26.11.03 -

Letzte Aktualisierung: 05.06.2003

Die Diskussion um eine Schule mit größerer Eigenverantwortung ist nur sinnvoll zu führen, wenn vorher festgelegt ist, in welchem Rahmen die Eigenverantwortung sich entfalten kann und welche unverzichtbaren Forderungen an jede Schule - sei es die staatliche, sei es die private - im Rahmen der staatlichen Gesamtverantwortung gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes zu stellen sind.

Die GEW Berlin hält die Verwirklichung des § 1 des Berliner Schulgesetzes nach wie vor für eine unabdingbare Aufgabe. Die staatliche Schule muss das Recht jeden Kindes und jedes Jugendlichen auf Förderung seiner individuellen kognitiven und sozialen Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit verwirklichen. Das bedeutet in einer demokratischen Gesellschaft zum einen die Öffnung des Zugangs zu allen Bildungsgängen und Qualifikationsstufen und Abschlüssen, zum anderen die Befähigung zur Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens, insbesondere auch zum politischen Handeln und zur solidarischen Interessenvertretung. Aufgabe einer demokratischen Schule ist die Herstellung von Chancengleichheit und der Abbau von Benachteiligung.

Die Realisierung dieser Ziele stellt sich angesichts der zunehmenden ethnischen Heterogenisierung und der wirtschaftlichen und sozialen Polarisierung in Berlin als eine umfassende Aufgabe dar. Zu ihrer Lösung sind folgende Dimensionen schulischen Handelns von Bedeutung:

  • Öffnung der Schule zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld und Entwicklung der Schule als Lern- und Lebensort von Kindern und Jugendlichen,
  • Anerkennung der heterogenen Zusammensetzung der Berliner Schülerschaft in intellektueller, sprachlicher, kultureller, sozialer, ethnischer Hinsicht,
  • Verpflichtung zur sozialen Integration und Herstellung von Chancengleichheit beim Zugang zu einer qualifizierten Bildung und Ausbildung, auch durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Schulen in sozial und strukturell schwachen Regionen von Berlin,
  • Förderung einer Schul- und Unterrichtskultur, die der Abgrenzung der Fächer entgegenwirkt und fächerübergreifenden Projektunterricht ermöglicht,
  • Umsetzung eines erweiterten Lern- und Leistungsbegriffs, der kognitives, methodenbezogenes, sozial - emotionales und handlungsorientiertes Lernen gleichberechtigt beinhaltet,
  • Herstellung interkulltureller Kompetenz für alle SchülerInnen und Integration von Migranten als Aufgabe für alle Berliner Schulen,
  • die Herstellung der Geschlechterdemokratie mit dem Ziel der Chancengleichheit für beide Geschlechter.

Notwendig dafür ist die Abkehr von der überkommenen Schulkultur der Defizitpädagogik, die schulische Qualität vorrangig an der Schärfe der Ausleseprozesse misst und weniger am Erfolg bei der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen. Zur Realisierung dieser Ziele braucht jede "Schule für alle Schüler" ein großes Maß an pädagogischem Freiraum, um auf ihr spezielles Umfeld und ihre Schülerinnen eingehen zu können und ein entsprechendes Schulprogramm zu entwickeln. Dazu benötigt man einen organisierten Prozess der pädagogischen Schulentwicklung, der von allen Beteiligten, in erster Linie aber vom pädagogischen Personal an den Schulen selbst in Kooperation zu leisten ist.

Einen ganz anderen Ansatz stellt die Forderung nach einer organisatorisch und betriebswirtschaftlich "autonomen Schule" dar. Dahinter steht die Vorstellung, dass nur eine ökonomisch selbständig agierende Schule - und zwar bezüglich aller Ressourcen, Sach- wie Personalmittel - zu einer optimalen Zweck-Mittel-Relation bzw. Kosten-Nutzen-Relation fähig sei. In Zeiten knapper öffentlicher Mittel wird hier ein Weg gesehen, staatliche Kürzungsmaßnahmen politisch unauffälliger umzusetzen und die Verantwortung für Qualitätsverschlechterungen zu dezentralisieren. Dem schließt sich die Forderung an, dass das Verhalten der einzelnen Schulen untereinander - oder besser gegeneinander - den gängigen Marktmechanismen folgt und dass die Schulen um Schüler, um Sponsoren und um formale Qualitätsindices konkurrieren, wobei es ihre Aufgabe wäre, ein werbewirksames Schulprofil zu entwickeln, das nicht an den Bedürfnissen der Schülerinnen ausgerichtet ist, sondern an den Bedingungen der Marktkonkurrenz.

Einen solchen betriebswirtschaftlichen Ansatz lehnt die GEW BERLIN entschieden ab.

Die GEW BERLIN hält fest an einer gesellschaftlichen, d.h. hier staatlich organisierten und praktizierten Gesamtverantwortung für ein demokratisches Bildungs- und Schulsystem. Dies schließt die staatliche Finanzierung und staatliche Aufsicht ein. Auf dieser Grundlage und in diesem Rahmen muss den Schulen die erforderliche pädagogische Autonomie zur Organisation und Gestaltung der Lern- und Entwicklungsprozesse gewährt werden. Hieraus leiten sich eine Reihe von Forderungen nach größerer organisatorischer Selbständigkeit der Einzelschule ab:

a. ausreichende und verlässliche materielle und personelle Ressourcen:
Der Staat hat weiterhin zu gewährleisten, dass die Schulen so ausgestattet sind, dass sie allen ihren Aufgaben nachkommen können. Innerhalb dieses Rahmens sind der Einzelschule finanzielle Mittel zur eigenen Verwendung je nach ihren spezifischen Interessen und Anforderungen zuzuweisen. Ein Teil dieser Mittel kann auch für personelle Maßnahmen verwendet werden. Hierbei sind arbeits- und tarifrechtliche Regelungen einzuhalten und von den Beschäftigtenvertretungen zu kontrollieren.

b. Einfluss auf Personalentscheidungen:
Bei der Personalauswahl ist die Einzelschule auf der Grundlage ihres Schulprogramms bzw. der spezifischen Anforderungen der Schule zu beteiligen. Die Rechte der Beschäftigtenvertretungen müssen dabei in vollem Umfang gewährleistet bleiben.

c. größere demokratische Entscheidungsrechte der Beschäftigten:
"Schule" bedeutet die Gesamtheit der in ihr Agierenden; das betrifft das pädagogische, das technische und das Verwaltungspersonal. Die einseitige Stärkung der Schulleitung wird abgelehnt; statt dessen müssen die Entscheidungsrechte der in der Schule Beschäftigten gestärkt werden. Sämtliche Leitungsstellen sind zunächst auf Zeit zu besetzen.

e. zusätzliches Verwaltungs- und pädagogisches Personal;

f. veränderte Rolle von Schulaufsicht und Schulverwaltung:
Deren Hauptaufgabe besteht darin, über gleichwertige Bedingungen an allen Schulen und über eventuell notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu wachen, Beratungs- und Unterstützungssysteme zu organisieren und die notwendige Fortbildung zu gewährleisten.