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Ein-Euro-Jobs gehören nicht in den Bildungsbereich

Beschluss des Landesvorstandes vom 28.02.2005

Letzte Aktualisierung: 28.02.2005

 


  1. Für die GEW BERLIN sind Ein-Euro-Jobs der bisher massivste Angriff auf soziale und arbeitsrechtliche Standards. Aufgrund der Erfahrung mit anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen ist zu befürchten, dass sich der Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse verschärft und gesellschaftlich notwendige Arbeitsplätze erst gar nicht eingerichtet werden. Die GEW BERLIN wendet sich ausdrücklich gegen Maßnahmen, die für die Betroffenen keine reguläre Beschäftigung bieten, sondern die Gefahr bergen, den ersten Arbeitsmarkt weiter zu zerstören.
  2. Die Einführung von 1-Euro-Jobs im Bildungsbereich wird von der GEW BERLIN ausdrücklich abgelehnt. Derzeit werden in den Kitas und Schulen des Landes Berlin Ein-Euro-Jobs für pädagogische aber auch für technische Aufgaben und Verwaltungsarbeiten in Kitas und Schulen vorbereitet und bereits massiv eingesetzt. Betreuung und Integrationshilfe für behinderte Kinder, Sozialarbeit, Aufsicht, Vertretungsunterricht, Sprachförderung aber auch Hausmeistertätigkeiten, Schulsekretariatsarbeiten und technische Unterstützung in Schulen sind die Einsatzfelder der 1- Euro-Kräfte. Diese Tätigkeiten sind jedoch dauerhafte Pflicht- und nicht Zusatzaufgaben. Die Entwicklung zeigt, dass das Streichen von vielen hundert Tausenden von Stellen im öffentlichen Dienst zu nichts anderem als unerledigter Arbeit geführt hat. Dieser Misstand kann nicht durch Ein-Euro-Kräfte beseitigt werden. Die GEW BERLIN fordert deshalb für die Erledigung öffentlicher Aufgaben die Schaffung regulärer Arbeitsverhältnisse. Die Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern ist ein auf eine langfristige Entwicklungsbegleitung angelegter Prozess und kann daher nicht durch Kräfte, deren Einsatzzeit auf 6-9 Monate begrenzt ist, umgesetzt werden.
  3. Die GEW BERLIN hat auf der Grundlage des LDV-Beschlusses ihre Personalräte vom Schul- und Rathausbereich aufgefordert, ihre Mitbestimmungsrechte bei der Eingliederung von 1-Euro-Kräften einzufordern. Im LDV-Beschluss wird darüber hinaus gefordert, dass die Diskussion über 1-Euro-Jobs in den Einrichtungen mit den Kollegien geführt werden soll. Dazu sind die Bezirksleitungen, die Personalräte und die Mitglieder des Landesvorstandes insbesondere aufgefordert. Die GEW BERLIN hat dazu eine Vielzahl von Materialien erstellt, die dafür eingesetzt werden können.
  4. Die GEW BERLIN wird alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um den Einsatz von 1-Euro-Kräften bei der Sprachförderung in Kitas und Grundschulen zu verhindern.
  5. Die GEW BERLIN wird sich erneut an den Bildungs und an den Wissenschaftssenator wenden, mit der Forderung, im Bildungsbereich auf den Einsatz von 1-Euro-Kräften zu verzichten.

Erläuterungen

Das Land Berlin ist das Bundesland mit der höchsten Quote von geringfügig entlohnten Beschäftigten. Während im Bundesdurchschnitt 17 % der Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich angesiedelt sind, sind es im Bereich des Landes Berlin 23,2 %.

Die Tätigkeiten, die hier von 1-Euro-Kräften übernommen werden sollen, gehören nach der Positiv-Negativ-Liste der Bundesanstalt für Arbeit eindeutig zu den Bereichen, die für 1-Euro-Kräfte nicht angeboten werden sollen.

Öffentlich geförderte Beschäftigungen nach § 16 SGB II ist immer nachrangig gegenüber Vermittlungen in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten ("Ultima ratio"). Der Gesetzgeber hat im SGB II deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es auch in Zukunft öffentlich geförderte Beschäftigung geben soll.

Die vorrangige Zielsetzung von öffentlich geförderter Beschäftigung ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, einerseits die soziale Integration zu fördern, als auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um damit die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zu beachten ist dabei (gemäß Hartz IV):

  • Die Jobs sind ausdrücklich keine Arbeitsverhältnisse. (Unterliegen z. B. keinem Gesundheitsschutz und keiner Pflicht zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses);
  • Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen. (Sehr wage Formulierung - was liegt schon nicht im öffentlichen Interesse);
  • Sie müssen zusätzlich sein. (Zusätzlich können keine Maßnahmen sein, die gesetzlich vorgesehen sind);
  • Sie müssen wettbewerbsneutral sein. (Diese Zielstellung ist niemals erreichbar, siehe der Einsatz von Ein-Euro-Kräften zwecks Umzug im Bezirksamt Neukölln);
  • Sie müssen arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. (Diese Zielsetzung kann erst überprüft werden, wenn es zu spät ist).

Die Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern ist ein auf eine langfristige Entwicklungsbegleitung angelegter Prozess und kann daher nicht durch Kräfte, deren Einsatzzeit auf 6-9 Monate begrenzt ist, umgesetzt werden. Die Verantwortung für Kinder erfordert ein Höchstmaß an Sicherstellung der Beziehungen, die diese in der Fremdbetreuung eingehen. Somit ist die personelle Kontinuität in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder ein wichtiges Merkmal der pädagogischen Qualität in Bezug auf Bildungsprozesse. Gerade junge Kinder benötigen verlässliche Bezugspersonen, um sich aktiv Selbstbildungsprozessen öffnen zu können. Kindliche Bildungsprozesse müssen langfristig von den pädagogischen Kräften in Tageseinrichtungen und Schulen begleitet, gefördert, dokumentiert und geplant werden.

Die Personalräte beginnen zurzeit, die Informationen über den Einsatz von Ein-Euro-Kräften in den Berliner Schulen anzufordern. Dazu werden in Kürze auch entsprechende Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Ziel dieser Aktionen ist, die Personalräte in ein Mitbestimmungsrecht bei der Eingliederung in die Dienststelle zu bringen. Die Personalräte haben dabei mögliche Gründe für eine Zustimmungsverweigerung nach den gegebenen Kriterien zu prüfen.

Zurzeit funktionieren die durch das SGB geschaffenen Instrumente der Kontrolle noch nicht. Weder sind die Beiräte installiert, noch nehmen die Arbeitsgemeinschaften ihre Aufgaben so wahr, wie das SGB es vorschreibt.