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Einschätzung der Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 1999/2004: Bildungspolitik-Schule

Herbst - LDV 1999 (30.11. - 01.12.99)

Grundsätzliches

Die GEW BERLIN erkennt in der Koalitionsvereinbarung neben einigen positiven Ansätzen grundsätzlich ein Konzept für die Berliner Schule, das den Weg der schrittweisen Verschärfung der Selektion und der Orientierung auf die Vermittlung von test- und benotbarem Wissen einschlägt.

Dies widerspricht der Konzeption GEW Berlin für eine pädagogische Schulentwicklung in Richtung auf eine Schule als "Haus des Lernens", in dem soziale, fachliche und methodische Kompetenz gleichgewichtig gefördert wird, ohne Kinder und Jugendliche auszugrenzen.

  • Positive Ansätze

Die GEW BERLIN begrüßt, dass folgende Punkte Aufnahme in die Koalitionsvereinbarung gefunden haben:

  • Schulentwicklung gemeinsam mit Eltern und SchülerInnen durch Schulprogrammarbeit und interne Evaluation,
  • Anerkennung der Integration als besondere Qualität der Berliner Schule,
  • Betonung der Schulsozialarbeit und Sicherstellung der Finanzierung von Schulstationen,
  • Förderung der nichtdeutschen Erstsprache in bilingualen Unterrichtsprojekten
  • Finanzierungszusage für die notwendige Wartung und Systemverwaltung beim Einsatz von I- und K - Techniken im Unterricht,
  • Aufnahme von Deutsch als Zweitsprache in die Ausbildung der Deutschlehrer
  • Verstärkung des berufsorientierten Unterrichts an Oberschulen

Die GEW Berlin kritisiert jedoch, dass diese Punkte wenig verbindlich formuliert und kaum ressourcenmäßig abgesichert sind. Außerdem enthalten sie, wie die Aussagen zur Gesamtschule und zur gemeinsamen Erziehung behinderter und nichtbehinderter SchülerInnen, schwerwiegende Einschränkungen.

  • Zu kritisierende Punkte

Die Vereinbarung beansprucht, die Qualität der Berliner Schule verbessern zu wollen. Der Schwerpunkt bei den Oberbegriffen Qualität, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung liegt aber der Schwerpunkt nicht etwa bei der Verbesserung der pädagogischen Prozesse an der Berliner Schule und der Bereitstellung der dazu notwendigen Ressourcen. Vielmehr geht es um die Entfaltung eines umfangreichen Netzes von Tests und Prüfungen, die die Selektivität des Schulsystems erhöhen und letztlich die SchülerInnen für Defizite der Schule verantwortlich machen.

Dazu gehören

  • Vergleichstests über die ganze Schulzeit,
  • Abschlussprüfung nach der 10. Klasse und vorgegebene Standards,
  • generelle Option für zentrale Prüfungen.

Die Formulierungen zu den einzelnen Schularten beinhalten vor allem Maßnahmen zu einer schärferen Selektion:

  • äußere Differenzierung in den Klassen 5 und 6 der Grundschule,
  • frühzeitiges Fremdsprachenlernen mit Noten statt Begegnungssprache,
  • Verschärfung des Zugangs zu den Oberschulen,
  • Verschärfung der Bestimmungen für das Probehalbjahr an Realschulen und Gymnasien.

Hinter diesen Absichten steht ein verengter, rein fachlich-kognitiver Leistungsbegriff. Außerdem bleibt der Widerspruch ungelöst, wie man nach Schulleistung hierarchisierte Schularten des dreigliedrigen Systems aufrechterhalten und zugleich von allen SchülerInnen die gleichen Standards verlangen will.

Das Bekenntnis zur Weiterentwicklung der Gesamtschule wird durch die Bedingungen (Sechszügigkeit als Mindestgröße) dafür entwertet. Wird das umgesetzt, ist mit massiven Schulschließungen zu rechnen.

Bei der gemeinsamen Erziehung behinderter und nichtbehinderter SchülerInnen wird angestrebt, die Mittelzuweisung abzusenken und Integrationsklassen an Schwerpunktschulen zu konzentrieren. Die angestrebte Konzentration der gemeinsamen Erziehung für bestimmter Behinderungsarten an Schwerpunktschulen würde Sonderschulen für Integration einführen. Der Respektbekundung gegenüber der integrativen Erziehung steht also ihre faktische Einschränkung gegenüber.

Die Verbesserung des schulischen Erfolgs von SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache setzt selbstverständlich die Beherrschung der deutschen Sprache voraus. Die Erfassung des Sprachstandes in der deutschen Sprache wie vorgesehen beim Eintritt in die Vorschule, den Neueintritt in die Grundschule und beim Übergang in die Oberschule hat ausschließlich selektive Auswirkungen, solange keine konkreten zusätzlichen Fördermaßnahmen vorgesehen sind. Zur permanenten Erfassung des Sprachstandes in der deutschen Sprache müssen geeignete Konzepte entwickelt werden.

Die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache im Bereich der frühkindlichen Erziehung ist ohne die entsprechenden Änderungen in der ErzieherInnenaus- und -fortbildung und der Ausstattung mit zusätzlichen Stellen, v.a. für die Einstellung zweisprachiger ErzieherInnen und LehrerInnen nicht möglich.

  • Für die LehrerInnen - Fortbildung im Bereich interkulturelle Erziehung und Deutsch als Zweitsprache sind zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
  • Die verbindliche Einrichtung von Förderklassen mit maximal 15 SchülerInnen bei einem Anteil von über 30 % Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse fällt hinter die bisherige Regelung zurück bei der dies bereits bei 25 % vorgesehen ist.
  • Interkulturelle Kompetenz taucht nicht als notwendige Schlüsselqualifikation auf.

Gegenüber der KMK soll eine Initiative zum Abitur nach 12 Jahren ergriffen werden. Das deutet darauf hin, dass die Mindeststundenzahlen bis zum Abitur gesenkt werden sollen, um eine Einsparung an Lehrerstellen zu erreichen. Ein pädagogisches Konzept ist nicht erkennbar; die Oberstufen an Gesamtschulen sind damit gefährdet.

Die GEW Berlin kritisiert, dass keine finanziellen und personellen Ressourcen für Kindertagesstätten und Schulen in sozial- und strukturschwachen Wohngebieten vorgesehen sind.

Unter der Überschrift "Gewaltfreie Schule" wird lediglich auf den Erziehungsauftrag, die strikte Anwendung der im Schulgesetz bereits vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen und die Kooperation mit der Polizei verwiesen. Diese plakativen und inhaltsleeren Aussagen sind kein Beitrag zur Lösung der bestehenden Probleme. Im Gegenteil befürchtet die GEW, dass die geplante Verschärfung der Selektion und Orientierung auf abprüfbares Fachwissen zu einer deutlichen Erhöhung der Gewaltbereitschaft von SchülerInnen führt.

Abzulehnen ist die Einrichtung internationaler Schulen in privater Trägerschaft.

Bei den Ausführungen zur Koedukation bleibt der Forschungsstand zur reflexiven Koedukation völlig unberücksichtigt.

Die Bereitschaft der Lehrkräfte zu Fort- und Weiterbildung ist vorhanden. Die Fort- und Weiterbildungsangebote müssen bedarfsgerecht ausgeweitet werden. Fort- und Weiterbildung muss innerhalb der Unterrichtszeit möglich sein.

Eine sinnvolle Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen kann nur unter Einbeziehung aller am Schulleben Beteiligten erfolgen. Diese Einbeziehung muss auch ihren Ausdruck finden in der Stärkung der Mitwirkungsrechte. Die GEW lehnt deshalb die Stärkung der dienstrechtlichen Stellung des Schulleiters ab, weil sie der notwendigen schulinternen Demokratisierung widerspricht.