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Ganztägige Förderung, Bildung und Erziehung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in der Schule

Letzte Aktualisierung: 07.12.2015

Zugang geflüchteter Kinder zu Ganztagsplätzen in Ganztagsgrundschulen

Allen geflüchteten Kindern soll mit Beginn ihres Schulbesuchs die Möglichkeit geboten werden, einen Ganztagsplatz an einer offenen bzw. gebundenen Ganztagsgrundschule (von 7:30 bis 16:00 Uhr) in Anspruch zu nehmen. Gemäß der SchüFöVO § 4 besteht ein Anspruch bei einem Bedarf aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen. Dieser Bedarf ist bei allen geflüchteten Kindern gegeben. Ein Ganztagsplatz muss auch für die Kinder gewährleistet werden, die eine Willkommensklasse oder eine Regelklasse besuchen.

Der Bedarf auf einen Platz – mindestens im o.a. Zeitraum – ist deshalb unbürokratisch als gegeben festzustellen. Die Eltern müssen auf die Möglichkeit einer Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes hingewiesen werden. Dazu sind geeignete Informationsmaterialien notwendig. Eltern müssen von der Zahlung von Elternbeiträgen sowie von der Mittagessenpauschale befreit werden.

Personelle Ressourcen für den Ganztag

Damit die Kinder von Anfang an die notwendige Förderung erhalten, sind die dafür notwendigen personellen Ressourcen für den Ganztag und die VHG zur Verfügung zu stellen:

  1. Die Personalzuschläge, die für die Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gewährt werden, müssen unabhängig von der jetzt geltenden 40 %-Quote gewährt werden. Die Regelung, dass dieser Zuschlag nur berechnet und gewährt wird, wenn mindestens 40 % der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sind, ist abzuschaffen. Ab sofort muss dieser Personalzuschlag für alle Kinder (nicht nur für die geflüchteten), unabhängig von dieser Quote gewährt werden.
  2. Geflüchtete Kindern müssen von Anfang an in der Schule Unterstützung durch eine Fachkraft für Integration erhalten. Flucht, Krieg und Gewalt haben bei vielen Kindern zu körperlichen und psychischen Behinderungen und Beeinträchtigungen geführt. Deshalb muss umgehend und schnell der entsprechende Bedarf – ggf. befristet – festgestellt werden und für die Förderung der Kinder ein Integrationszuschlag gewährt werden.

Ganztägige Förderung und Unterstützung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die „Willkommensklassen“ der ISS oder des Gymnasiums besuchen

Geflüchtete Kinder und Jugendliche, die eine „Willkommensklasse“ an einer ISS oder einem Gymnasium besuchen, benötigen eine ganztägige Förderung, Bildung und Erziehung. Die GEW BERLIN fordert, dass dafür unbürokratisch und umgehend die erforderlichen personellen Ressourcen mit Erzieher*innen / Sozialpädagog*innen zur Verfügung gestellt werden.

Diese personellen Ressourcen für Schüler*innen in „Willkommensklassen“ müssen unterjährig ab dem ersten Kind/Jugendlichen gewährt werden.


Die Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen an den Schulen benötigen Unterstützung

Die Fachkräfte benötigen Fortbildung und Beratung sowie umfassende Informationen zu den Themen Flucht und Asyl.

Die GEW BERLIN fordert, dass zeitnah umfassende Fortbildungsangebote angeboten werden:

• zur Sprachförderung,
• zum Umgang mit traumatischen Erlebnissen,
• zur Inklusion,
• zur vorurteilsbewussten Pädagogik,
• zur Elternarbeit,
• zum Umgang mit fremdenfeindlichen, rassistischen Äußerungen.

Zur Unterstützung der Fachkräfte sind zusätzliche Ressourcen für eine spezifische Fachberatung zur Verfügung zu stellen.

Der Einsatz von Sprachmittler*innen und Dolmetscher*innen ist zu sichern.