Letzte Aktualisierung: 20.11.2004
I.
Die GEW BERLIN lehnt es entschieden ab, Arbeitslose gegen eine bloße Aufwandsentschädigung zur Übernahme von Arbeit zu verpflichten.
Diese sog. "Arbeitsgelegenheiten", die das SGB II (Hartz IV) für Arbeitslose, die "Arbeitslosengeld II" beziehen, vorsieht, werden zu einer weiteren massiven Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse führen und den seit Jahren ungebremst anhaltenden Abbau von regulären Arbeitsplätzen verschleiern und weiter fördern.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab:
Einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Schaffung von Beschäftigung leisten diese Maßnahmen nicht.
Die GEW BERLIN verurteilt diese Politik als neue Form von Arbeitszwang und sieht darin einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Verbot von Zwangsarbeit (Art 12 Abs. 2 und 3 GG).
Die GEW BERLIN fordert alle Träger und Arbeitgeber auf, die Einrichtung solcher "Arbeitsgelegenheiten" zu unterlassen.
Die GEW BERLIN fordert die Personal und Betriebsräte auf, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln den Einsatz von Arbeitslosen mit Aufwandsentschädigung zu verhindern.
Die GEW BERLIN fordert den GEW-Hauptvorstand und den DGB Berlin-Brandenburg auf, die Betroffenen aktiv zu unterstützen und zu beraten sowie Klagen gegen den Zwang zur Aufnahme von Arbeit mit Aufwandsentschädigung zu führen. Parallel dazu ist eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen.
II.
Die GEW BERLIN lehnt die Pläne des Bildungssenators ab, arbeitslose Lehrkräfte mit einer bloßen Aufwandsentschädigung für Sprachkurse heranzuziehen, die vom Staat angeboten werden müssen, um einen erfolgreichen Schulbesuch zu gewährleisten. Das ist aus Sicht der GEW BERLIN rechtswidrig, da es sich nicht um ergänzende bzw. zusätzliche Arbeitsfelder handelt. Derartige Maßnahmen werden zu einem gnadenlosen Verdrängungswettbewerb für qualifizierte Pädagogen und Pädagoginnen führen.
Die GEW BERLIN fordert den Bildungssenator auf, umgehend klar zu stellen, dass der Staat sich nicht auf diese Weise aus seinen Kernaufgaben, Kinder in ihrer Sprachentwicklung individuell so zu unterstützen, dass sie am Unterricht in einer Schule problemlos teilnehmen können, zurückziehen wird.
Die GEW BERLIN lehnt ebenfalls alle Pläne des Senats ab, andere in der Berliner Schule anfallende Arbeiten, z.B. in Schulsekretariaten, Bibliotheken oder im technischen Dienst, von Menschen erledigen zu lassen, die dafür einen Euro pro Stunde als Aufwandsentschädigung bekommen.
Die GEW BERLIN fordert Schulleiter/innen und Lehrkräfte auf, sich mit diesem Thema intensiv zu befassen und nicht zuzulassen, dass auf diese Weise jetzt all die Aufgaben erledigt werden, die der Gesetzgeber und der Senat von Berlin durch permanente Stellenstreichungen in den letzten Jahren für überflüssig erklärt hat.
III.
Die GEW BERLIN fordert vom Berliner Senat und den Arbeitsagenturen:
IV.
Die Arbeitsagenturen sind zu verpflichten, in den Verwaltungsausschüssen regelmäßig Rechenschaft abzulegen über die Zahl der eingerichteten Arbeiten gegen Aufwandsentschädigung, die Prüfung der Zusätzlichkeit und die jeweiligen Träger dieser Maßnahmen.
Die GEW BERLIN fordert den DGB Berlin-Brandenburg auf, darauf zu drängen, dass in den Beiräten der neu zu bildenden Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der sog. "Job-Center" paritätisch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter beteiligt werden. Da die Entscheidungen über die Durchführung und Vergabe von Arbeiten gegen Aufwandsentschädigung ab 2005 vor Ort in den Beiräten der ARGE getroffen werden, kann nur durch eine entsprechende Beteiligung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen eine angemessene Kontrolle sichergestellt werden.