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Gestaltung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

Letzte Aktualisierung: 20.06.2016

Die GEW BERLIN

  • fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, den Schulleitungen klare und verbindliche Richtlinien an die Hand zu geben, wie sie das Recht der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte auf Berücksichtigung ihres Teilzeitumfangs zu realisieren haben,
  • ermutigt alle Lehrerinnen und Lehrer, die „Gestaltung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“ auf Gesamtkonferenzen zu thematisieren,
  • erwartet von den Schulleitungen, dass sie das Thema „Gestaltung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“ gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 und 10 Schulgesetz unter Einbeziehung des Frauenförderplans auf Gesamtkonferenzen beraten und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Rechte der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte beschließen,
  • bittet die Mitglieder der Vereinigung der Berliner Schulleiterinnen und Schulleiter in der GEW BERLIN (VBS), Möglichkeiten zur Unterstützung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte zu beraten,
  • fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, sicher zu stellen, dass an allen Schulen die Maßnahmen des Frauenförderplans, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, umgesetzt werden,
  • erwartet von den Personalräten und den Frauenvertreterinnen des Schulbereichs, dass sie das Thema „Gestaltung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“ auf Personal- und Frauenversammlungen behandeln,
  • unterstützt teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Berücksichtigung des Teilzeitumfangs bei der Festlegung aller von ihnen zu erledigenden Aufgaben,
  • entwickelt auf Basis der Informationen aus den Schulen ein Modell zur Ermittlung des Mehrbedarfs
    und
    setzt sich anschließend dafür ein, dass die Senatsbildungsverwaltung den Schulen jährlich ein Entlastungskontingent gewährt, mit dem die für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte erforderlichen Entlastungen realisiert werden.