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Gesundheitsförderung, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Landesdelegiertenversammlung 30.11./01.12.1999

Die GEW BERLIN sieht in einer konsequenten Gesundheitsförderung im Sinne der Ottawa Erklärung der WHO und im Sinne der Präambel der Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung und in einem wesentlich verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bildungsbereich auf der Basis der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes eine wichtige politische Aufgabe. Ziel der nächsten Jahre muss es sein, trotz wachsender Anforderungen in unserer Berufstätigkeit die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, zu sichern und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf aus gesundheitlichen Gründen erheblich zu vermindern.

Die GEW BERLIN fordert deshalb von den zuständigen Senatsverwaltungen / vom LSA im Bildungsbereich nachdrücklich

  • die Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung sowohl auf Landes- als auch auf der Ebene der Regionen umzusetzen.
  • die gesetzlichen Verpflichtungen zu einem umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz und zu einer Gesundheitsförderung, wie sie sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben, in vollem Umfang zu erfüllen,
  • als Voraussetzung dafür die erforderlichen Mittel für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach dem ASiG und für die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsanalysen) nach dem ArbSchG bereit zu stellen,
  • den gesundheitlichen Belangen der Beschäftigten in allen Bereichen hohe Priorität einzuräumen, dies bedeutet besonders
    Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz sind in vollem Umfang im gesamten Bildungsbereich umzusetzen. Dazu gehört auch der Abschluss von Dienstvereinbarungen. Dabei ist den besonderen Anforderungen, Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten im Bildungsbereich (psycho-mentale, psycho-soziale Belastungen, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen) besondere Beachtung zu geben. Neben der Anwendung anerkannter Instrumentarien bei der Ermittlung arbeitsbezogener Gefährdungen müssen die folgenden Aufgaben vordringlich begonnen werden:
  • Entwicklung von geeigneten Instrumenten zu Gefährdungsbeurteilungen im psycho-mentalen Bereich in allen Bereichen von Bildung und Erziehung,
  • Entwicklung von Konzepten für wirksame Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
  • Entwicklung, Durchführung und Verbesserung von organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Schaffung von Strukturen im Landesschulamt und in den anderen Verwaltungsbereichen, die Gesundheitsförderung und einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz erst ermöglichen.


Die GEW BERLIN wird die von der Senatsverwaltung / LSA entwickelten oder in ihrem Auftrag entstandenen Konzeptionen, die Umsetzungsschritte und die Erfahrungen mit diesen Konzeptionen mit den DGB-Gewerkschaften, insbesondere mit den Unterzeichnern der Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement und dem Technikbüro des Europäischen Gewerkschaftsbundes, rückkoppeln.

Zur Unterstützung dieser Forderungen wird die GEW BERLIN verstärkt

  • ihre Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Ansprüche aus dem ArbSchG und aus dem AsiG unterstützen,
  • Fachtagungen organisieren,
  • Schulungen für ihre Beschäftigtenvertretungen durchführen,
  • Materialien zur Verfügung stellen,
  • landespolitische Initiativen (Anfragen im Abgeordnetenhaus etc.) entfalten und unterstützen,
  • landesverbandsübergreifenden Erfahrungsaustausch fördern.

Als Sofortmaßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der im Bildungsbereich Beschäftigten fordert die GEW BERLIN vom neuen Berliner Senat und vor allem vom neuen Schulsenator/von der neuen Schulsenatorin

  • auf weitere zusätzliche und unzumutbare gesundheitliche Belastungen z.B. durch Pflichtstundenerhöhungen oder die Einführung von Präsenzzeiten zu verzichten,
  • für die Betreuungsstunden an der verlässlichen Halbtagsschule zusätzliches Personal einzustellen,
    die Vertretungsmittel zu erhöhen durch eine personelle Ausstattung aller Schulen von mindestens 107 %,
  • Vertretungsmittel für die Betreuungsbereiche an Ganztagsschulen, für die PU-Bereiche an Sonderschulen und für die Vorklassen bereit zu stellen,
  • alle gestellten Anträge auf Altersteilzeit, die den Voraussetzungen nach § 35 c LBG entsprechen, zu genehmigen,
  • weitere Möglichkeiten der Altersteilzeit (z.B. auch für Teilzeitbeschäftigte) zu erschließen.


Die LDV fordert den GLV auf, zur Erreichung dieser Ziele Verhandlungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen aufzunehmen.