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Grundschulen stärken

Landesdelegiertenversammlung vom 22./23.05.2012

Die GEW BERLIN fordert den Senat auf, konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Grundschulen zu ergreifen und fordert hierfür:

1. Gemeinsames Lernen in der Grundschule gewährleisten

Damit alle Kinder mindestens bis zur 6. Klasse gemeinsam lernen können - langfristiges Ziel der GEW BERLIN ist das gemeinsame Lernen bis Klasse 10 - dürfen keine weiteren grundständigen Züge an den Gymnasien eingerichtet werden. Die bestehenden müssen abgebaut werden.

Den Grundschulen sollen stattdessen mehr Teilungs- und Förderstunden zur Verfügung gestellt werden, um in den Jahrgangsstufen 5 und 6 verstärkt individuell fördern zu können und jedem Kind besser gerecht zu werden.

2. Konsequent Schul- und Qualitätsentwicklung der Grundschulen ermöglichen

Grundschulen brauchen zum Erfüllen ihrer Aufgaben für Schulentwicklung, Qualitätssteigerung und -sicherung sowohl zeitliche Ressourcen, als auch Funktionen und die entsprechenden Stellen. Diese müssen vergleichbar zu den anderen allgemeinbildenden Schulen geschaffen werden und dürfen nicht kostenneutral und damit allein durch Umverteilung gewonnen werden.

3. Die Grundschulen aufgaben- und bedarfsgerecht ausstatten - individuelle Förderung verwirklichen

Laut Grundschulverordnung § 4 (8) können die Schulen mit mehr als 40 % SchülerInnen ndH oder mit Lernmittelbefreiung ihre Klassen in der Bandbreite von 21 - 25 Kindern einrichten und durch die kleineren Klassenfrequenzen den Blick auf das einzelne Kind besser ermöglichen. Diese Vorgabe muss ohne Einschränkung eingehalten werden. Die zusätzliche Förderung von SchülerInnen mit nichtdeutscher Herkunftssprache und/oder Lernmittelbefreiung soll entsprechend der Zuweisung in den Sekundarschulen auf 0,22 Stunden pro SchülerIn erhöht werden.

4. Konsequenzen aus Diagnostik und Überprüfungen ziehen - Unterstützung bereitstellen

Die LehrerInnen an den Grundschulen sind zur Diagnostik in zahlreichen Testverfahren verpflichtet. Diese dürfen aber nicht der Statistik allein dienen, sondern müssen Grundlage für Unterstützung und Fördermaßnahmen sein. Das heißt, werden Defizite oder Schwierigkeiten beim Kind festgestellt, müssen für die Förderung Mittel bereit gestellt sein. Im Bereich von z.B. LRS und Rechenstörungen fordern wir dafür mindestens die Verankerung einer Wochenstunde pro Kind zur gezielten Förderung in den Zumessungsrichtlinien.

5. Die Grundschulen als Lebens- und Lernort gestalten

Grundschulen sind Ganztagsschulen und als solche Lern- und Lebensort der Kinder. Dafür brauchen Kinder ein anregungsreiches Lernumfeld. Vor allem Kindern in sozialen Brennpunkten muss eine ihnen gerechte Lernatmosphäre geboten werden. Das beinhaltet auch, dass die Kinder auf gut organisierte, saubere und freundliche Räume treffen, die einladend wirken und in denen sie sich aufgehoben fühlen. Dem steht die zunehmende Verwahrlosung der Schulgebäude entgegen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.