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Gute Kita Gesetz für Qualitätsverbesserungen nutzen

Die GEW BERLIN fordert das Land Berlin auf, die Gelder aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ für eine echte Qualitätsentwicklung der Kitas einzusetzen.

Dazu gehören:
• Ressourcen für die Bereitstellung von Fachberatung

• Verbesserung des Personalschlüssels (Fachkraft-Kind-Relation, verbindliche Zeiten für mit-telbare pädagogische Arbeit, Stärkung der Leitungen durch Verbesserung des Leitungs-schlüssels)

• Stärkere Unterstützung für Quereinsteigende (Zeiten für Anleitung für alle Quereinstei-gende, Vor-und Nachbereitungszeiten)

Die Absicht der Senatsverwaltung mit Geldern aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ auch eine Brennpunkt-zulage für Erzieher*innen einzuführen, sehen wir äußerst kritisch. Grundsätzlich befürworten wir das Anliegen, Kitas in schwierigen sozialen Lagen zu unterstützen. Die GEW fordert Verbesserun-gen der Arbeitsbedingungen aller in der Kita tätigen. Insbesondere eine Höhergruppierung wie im Schulbereich bei den Erzieher*innen schafft neue Ungerechtigkeiten und Probleme. Unabhängig davon ist sicher zu stellen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel auch 1:1 bei den Beschäftigten ankommen und nicht anderweitig verwendet werden. Wir fordern die Senatsverwaltung auf, ge-meinsam eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten, damit Kolleg*innen in Kitas in schwierigen Lagen ent-lastet werden.