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Integrierte Sekundarschulen weiterentwickeln

Landesdelegiertenversammlung vom 22./23.05.2012

Die GEW BERLIN fordert den Senat auf, für alle ISS mit Blick auf die Einzelschule Bedingungen zu schaffen, unter denen die Reform gelingen kann.

1. Mischung der Schülerschaft durch Veränderung des Aufnahmeverfahrens beim Übergang Grundschule/Sek I

Das bisherige Losverfahren bei Übernachfrage soll aufgehoben werden. Übernachgefragte Sekundarschulen müssen stattdessen 30% der Schulplätze im 7. Jahrgang an SchülerInnen mit einer Förderprognose von 3,0 und steigend vergeben.

2. Zeit für Schulentwicklung

Um die Schulentwicklung sinnvoll und nachhaltig durch schulinterne Fortbildungen und gemeinsame interne Evaluationsprozesse gestalten zu können, soll jede ISS künftig drei Studientage im Schuljahr durchführen können.

3. MittelstufenkoordinatorInnen

Stellen für MittelstufenkoordinatorInnen müssen an allen ISS unabhängig von der SchülerInnenzahl gewährt werden.

4. Teilungsstunden für WAT

Unterricht im Bereich WAT und Duales Lernen ist nur als Teilungsunterricht möglich. Die Stunden hierfür dürfen nicht aus den Profilstunden kommen. Sie müssen zusätzlich in der Stundenzumessung für die Schulen verankert sein.

5. Integration

  • Schulleitungen und regionale Schulaufsicht müssen von der Senatsverwaltung darauf hingewiesen werden, dass Integrationsstunden nicht als Vertretungsreserven einzusetzen sind, sondern den betroffenen SchülerInnen zur besonderen Förderung zustehen. Sie dürfen höchstens anteilig, bezogen auf den auftretenden Vertretungsbedarf der Schule, eingesetzt werden.
  • Die Schulaufsicht muss die Verteilung der Stunden aus dem Dispositionspool transparent gestalten, denn auch diese Stunden stehen den SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu.
  • Kollegien ohne Integrationserfahrung brauchen sofort prozessbegleitende und auf die konkrete Klassensituation zugeschnittene Fortbildungen.
  • Stunden, die an den Förderzentren frei werden, müssen in vollem Umfang für die Integration eingesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage muss mindestens weiterhin der Stand vom 01.11.2008 (Gesamt 3314 VZE =  1284 VZE Integration + 2030 VZE Förderzentren) gelten.