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Lehrerbildungsgesetz ändern; Qualität der Lehrer/innenbildung verbessern

Landesdelegiertenversammlung vom 08./09.11.2011

Letzte Aktualisierung: 10.11.2011

Die GEW BERLIN fordert den neuen Senat und das Abgeordnetenhaus auf, unverzüglich Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, die 2003/04 als Erprobungsmodell vorgenommene Strukturreform in der Lehrer/innenbildung zu überarbeiten. Dabei sind die Ergebnisse der in § 9 a Lehrerbildungsgesetz vorgesehenen Evaluation dieser Erprobungsphase einzubeziehen.

I. Die GEW BERLIN fordert insbesondere folgende Änderungen im Lehrerbildungsgesetz:

1. Für alle Lehrerinnen und Lehrer muss eine einheitliche Ausbildungsdauer im Studium und im anschließenden Referendariat gelten:

a.
An das 6-semestrige Bachelorstudium muss sich für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer ein viersemestriges Masterstudium anschließen, so dass die für einen anerkannten Masterabschluss von der KMK geforderten 300 Leistungspunkte erreicht werden. Die Anrechnung von Teilen des anschließenden Referendariats auf den universitären Masterabschluss lehnt die GEW BERLIN als Mogelpackung ab.
b.
Für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer ist während des viersemestrigen Masterstudiums ein von den Universitäten wissenschaftlich begleitetes Praxissemester vorzusehen.
c.
Das anschließende Referendariat (Vorbereitungsdienst) ist für alle Lehrerinnen und Lehrer einheitlich auf 18 Monate festzulegen. Dabei ist sicherzustellen, dass die laufbahnrechtlichen Regelungen unberührt bleiben und die Anerkennung der Abschlüsse bundesweit gewährleistet ist.

2. Der Zugang zum Referendariat muss wieder verfassungsrechtlich sicher geregelt werden. Dazu ist die sog. Mangelfachquote, wonach 10 % der freien Referendariatsplätze vorab an Bewerber/innen mit vermeintlichen Mangelfächern vergeben werden sollen, zu streichen (§ 11 a Abs. 6 LBiG).

3. Die Regelungen zum Ergänzungsstudium mit ergänzender Staatsprüfung nach abgeschlossenem Referendariat (§ 14 LBiG) sind an die modularisierte Studienstruktur anzupassen. Auf dieser Grundlage ist eine (neue) Weiterbildungs-Verordnung für Lehrerinnen und Lehrer zu erarbeiten, die die bisherige Verordnung über Ergänzende Staatsprüfungen ersetzt.

II. Zur Verbesserung der Qualität der Lehrer/innenbildung fordert die GEW BERLIN:

  1. Für die Betreuung der Lehramtsstudierenden im Praxissemester (während des Masterstudiums) müssen ein Kontingent von Ermäßigungsstunden für Lehrkräfte in den Schulen (Mentorinnen und Mentoren) sowie entsprechende Kapazitäten in den Universitäten vorgesehen werden.
  2. Der selbstständige Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (im Referendariat) ist nicht mehr auf den Bedarf der Schulen anzurechnen.
  3. Für die Beratung, Betreuung und Unterstützung der LehramtsanwärterInnen im Referendariat müssen die sog. anleitenden Lehrkräfte (Mentorinnen und Mentoren) Ermäßigungsstunden erhalten und für diese Aufgabe qualifiziert werden.
  4. Zur besseren Vereinbarkeit von Ausbildung und familiären Verpflichtungen ist in der neuen modularisierten Struktur des Referendariats die Möglichkeit zu eröffnen, dieses auch in Teilzeit zu absolvieren. Dazu ist § 54 Absatz 4 Landesbeamtengesetz entsprechend anzuwenden, wonach auf Antrag Teilzeitbeschäftigung zu bewilligen ist, wenn die Beamtin /der Beamte
  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
  • einen pflegebedürftigen Angehörigen

tatsächlich betreut oder pflegt.