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Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung (LOVL) für den Beruf qualifizieren

Letzte Aktualisierung: 30.11.2018

Die GEW BERLIN wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung für den Beruf Lehrer*in qualifiziert werden und fordert dazu die Umsetzung folgender Maßnahmen:

Die Qualität der wissenschaftlichen Lehrkräftebildung und der Berliner Schule darf nicht weiter ausgehöhlt werden, in dem faktisch dauerhaft und in erheblichem Umfang Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung eingestellt werden.

Oberstes Ziel muss es sein, dass diese Lehrkräfte so aus- und weitergebildet werden, dass sie eine vollständige Lehramtsbefähigung erwerben. Dazu muss die Senatsverwaltung umgehend die individuellen Qualifikationsvoraussetzungen (Abschlüsse und studierte Fächer) der LOVL ermitteln. Auf dieser Grundlage müssen den betreffenden Lehrkräften individuelle Qualifizierungswege zum Erwerb der vollständigen Lehramtsbefähigung aufgezeigt werden.

Für die Lehrkräfte, die die Voraussetzungen für berufsbegleitende Studien in einem weiteren Fach oder das berufsbegleitende Referendariat (noch) nicht erfüllen, ist die Aufnahme in einen der Quereinstiegs-Masterstudiengänge (Q-Master) der Universitäten zu prüfen. Dabei muss mit den Universitäten die Möglichkeit geschaffen werden, fehlende fachliche Voraussetzungen für den Q-Masterstudiengang nachzuholen (Modell Humboldt-Universität für den Q-Master Grundschullehramt). Die Senatsverwaltung muss durch entsprechende Ermäßigungsstunden und bei der Unterrichtsplanung sicherstellen, dass ein solches Studium berufsbegleitend möglich ist.

Für alle anderen Lehrkräfte, denen die Qualifikationsvoraussetzungen auch für ein berufsbegleitendes Studium fehlen und bei denen die Schulleitungen eine positive Stellungnahme zur dauerhaften Beschäftigung im Schuldienst abgegeben haben, muss die Senatsverwaltung umgehend ein berufsbegleitendes pädagogisch-didaktisches Qualifizierungsprogramm anbieten.

Die Maßnahmen sind unter Einbeziehung und in enger Abstimmung mit den zuständigen Beschäftigtenvertretungen zu entwickeln und umzusetzen. Über den Stand der Umsetzung, die zahlenmäßige Entwicklung und die Erfolgsquoten ist halbjährlich zu berichten.