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Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen

Landesdelegiertenversammlung vom 02.06.2004

Letzte Aktualisierung: 04.06.2004

Die Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN kritisiert die gutsherrliche Entscheidung des Bildungssenators Böger (SPD), die Mitbestimmungsrechte gemäß § 88 Abs. 4, 5 und 7 des Berliner PersVG für den Bereich der Berliner Schule für nicht mehr existent zu erklären.

Die Landesdelegiertenversammlung fordert von den Parteien SPD und PDS die sofortige Rücknahme dieser Entscheidung.

Mit dieser Maßnahme setzt Bildungssenator Böger seine von Anfang an gegen Gewerkschaften und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten gerichtete undemokratische Politik fort. Die Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN sieht in dieser Streichung der Mitbestimmung bei Auswahl und Benennung von Schulleiterinnen und Schulleitern und deren Stellvertretern einen Verstoß gegen Artikel 25 der Berliner Verfassung, in der das Mitbestimmungsrecht in Wirtschaft und Verwaltung gewährleistet ist.

Die dreisten Versuche von SPD-Senatoren, das Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Dienst Stück für Stück aufzuweichen und auszuhöhlen, werden auch weiterhin - wie beim Versuch, die Mitbestimmung bei fristlosen außerordentlichen Entlassungen/Kündigungen abzuschaffen - auf den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund stoßen.

Die Beseitigung der Mitbestimmung bei Auswahl und Benennung von Leitungsfunktionen in der Berliner Schule führt dazu, dass diese Stellen ohne demokratische Kontrolle besetzt werden können. Damit ist der Vetternwirtschaft Tür und Tor geöffnet.