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Nutzung der Ermessentscheidungen im § 16 TV-L

Letzte Aktualisierung: 07.12.2015

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, alle Möglichkeiten des § 16 TV-L zu nutzen um die Einkommensbedingungen der Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört u.a. die Berücksichtigung von förderlichen Zeiten bei der erstmaligen Stufenzuordnung. Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, hierzu eine Regelung analog der bestehenden Regelung für Lehrkräfte mit dem HPR zu vereinbaren. Es wird eine Tarifkommission der Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen einberufen, auf der die Forderungen diskutiert werden.