Letzte Aktualisierung: 04.06.2004
Mit dem neuen Schulgesetz wird die Schuleintrittsphase neu strukturiert. Damit werden langjährige Forderungen aus der Bildungsforschung nach einer individuelleren und flexibleren Schulanfangsphase aufgegriffen.
Im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben müssen nun allerdings Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die positiven Ansätze auch zu einem Erfolgsmodell werden und sie nicht zu einem reinen Sparmodell verkommen lassen.
Die Lern- und Arbeitsbedingungen der Kinder werden durch die Kooperations- und Arbeitsbedingen aller Beschäftigtengruppen in der neuen Schulanfangsphase wesentlich bestimmt. Deshalb ist es erforderlich, die Neustrukturierung nicht zu Lasten der verschiedenen vorhandenen Beschäftigtengruppen und damit auch zu Lasten der Kinder zu organisieren.
Grundsätzlich stellt die GEW BERLIN fest:
- Für Lehrkräfte heißt dies, das die Pflichtstundenerhöhung
zurückgenommen werden muss.- Die Klassen- bzw. Gruppenfrequenzen müssen gesenkt werden,
um die pädagogischen Ziele, die das Schulgesetz vorgibt,
erreichen zu können.- Für die Vorklassenleiterinnen heißt dies, dass der arbeits-
vertraglich geltende Bestandsschutz erhalten bleiben muss
und die im Berliner Anwendungstarifvertrag getroffene Regelung
über die Arbeitszeit der VKL weiterhin Anwendung findet bzw.
Neuregelungen der Arbeitszeit mit der GEW BERLIN tarifvertrag-
lich vereinbart werden.- Für alle Beschäftigtengruppen sind den Schulen ausreichend
Mittel für schulinterne Fortbildungen zuzuweisen.
7. Zur Feststellung des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist frühzeitige Diagnostik, d.h. im Verlauf des
ersten Schuljahres, in allen Förderbereichen unabdingbar. Es müssen SonderpädagogInnen fest in die flexible
Schulanfangsphase eingebunden werden. Dieser Bedarf muss durch zusätzliche Einstellungen abgedeckt werden.