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Position der GEW BERLIN zur flexiblen Schulanfangsphase

Landesdelegiertenversammlung vom 02.06.2004

Letzte Aktualisierung: 04.06.2004

Mit dem neuen Schulgesetz wird die Schuleintrittsphase neu strukturiert. Damit werden langjährige Forderungen aus der Bildungsforschung nach einer individuelleren und flexibleren Schulanfangsphase aufgegriffen.

Im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben müssen nun allerdings Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die positiven Ansätze auch zu einem Erfolgsmodell werden und sie nicht zu einem reinen Sparmodell verkommen lassen.

Die Lern- und Arbeitsbedingungen der Kinder werden durch die Kooperations- und Arbeitsbedingen aller Beschäftigtengruppen in der neuen Schulanfangsphase wesentlich bestimmt. Deshalb ist es erforderlich, die Neustrukturierung nicht zu Lasten der verschiedenen vorhandenen Beschäftigtengruppen und damit auch zu Lasten der Kinder zu organisieren.

Grundsätzlich stellt die GEW BERLIN fest:

  1. Die Schnittstelle zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Schulen, die die Kinder besuchen werden, muss klar unter dem Gebot der bestmöglichen Kooperation zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Einrichtung definiert werden. Kooperationsmuster müssen sich entwickeln und eingeübt werden können. Hierzu ist eine entsprechende Qualifizierung und begleitende Evaluation zu entwickeln; hierfür muss vor allen Dingen Bereitschaft und Zeit zur Entwicklung von Neuem vorhanden sein. Die nötigen Mittel sind vom Land Berlin bereitzustellen.
  2. Die bisher sehr anspruchsvollen Zielvorgaben des Senats zur inhaltlichen Gestaltung für die flexible Schulanfangsphase erfordern eine personelle Ausstattung, die mindestens für die Schulanfangsphase ein Zwei-Pädagogen-System gewährleistet. Die Planungen sehen dies jedoch nicht vor. Aufgrund der unzureichenden Personalzuweisung ist der Prozess der notwendigen Entwicklung pädagogischer Konzepte erschwert. Sowohl für die Berufsgruppe der ErzieherInnen an Tageseinrichtungen und Schulen wie für die der vorhandenen VorklassenleiterInnen sind die beruflichen Perspektiven ungeklärt. Für alle Beteiligten - auch für die Lehrkräfte - besteht Grund zur Befürchtung, dass ihnen zusätzliche Belastungen ohne jede Kompensation aufgebürdet werden.
  3. Die Erzieherinnen in den Tageseinrichtungen brauchen Zeit für die Entwicklung von Sprachförderkonzepten und Konzepten für die Gestaltung des Übergangs der Kinder in die Schulen. Dies kann nur gelingen, wenn bei der Personalausstattung in den Tageseinrichtungen mindestens die geltende Personalbemessungsverordnung eingehalten wird. Darüber hinaus fordert die GEW BERLIN, die Personalausstattung den veränderten und zusätzlichen Anforderungen an die ErzieherInnen mittelfristig anzupassen und Zeiten für Qualifikation und Vor- und Nachbereitung verbindlich zu gewährleisten.
  4. Die Vorklassenleiterinnen in den Schulen werden durch den beschlossenen Wegfall der Vorklassen in ihrer bisherigen beruflichen Existenz bedroht. Diese Berufsgruppe hat umfangreiche Erfahrungen in der Kooperation mit den Lehrkräften der Grundschule erworben. Das bisherige erfolgreiche Kooperationsmodell Lehrkräfte/VorklassenleiterInnen muss deshalb auch in der neuen Schulanfangsphase fortgesetzt werden. Die vorhandenen VKL sind dafür prädestiniert, weiterhin im Unterrichtssegment der Schulanfangsphase eingesetzt zu werden. Dafür spricht auch die Tatsache, dass ein hoher Prozentsatz der VKL über eine abgeschlossene Lehrerausbildung als Lehrer für untere Klassen (LUK) verfügt.
  5. Vorklassenleiterinnen, LehrerInnen und ErzieherInnen brauchen Zeit, um gemeinsam neue Konzepte für die Gestaltung der flexiblen Schulanfangsphase zu entwickeln, in die sie ihre bisherigen Qualifikationen einbringen können. Bezogen auf ihre jeweilige Qualifikation kooperieren die PädagogInnen gleichberechtigt miteinander. Assistenzmodelle werden abgelehnt.
    Für die verbindliche halbjährige vorschulische Sprachförderung für Kinder mit zu geringen Deutschkenntnissen muss ein Konzept vorgelegt werden. Dies gilt ebenso für DaZ in der flexiblen Schulanfangsphase. Entsprechende Fortbildungsangebote und Hilfen zur Konzeptentwicklung müssen rechtzeitig und ausreichend gesichert sein. Die Zeiten für Konzept- und Teamentwicklungen müssen den Schulen unter Anrechnung auf die Stellenausstattung verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Schulen in sozialen Brennpunkten müssen eine deutlich bessere personelle Ausstattung bekommen.
  6. Die auf alle Beschäftigtengruppen in der flexiblen Schulanfangsphase zukommenden zusätzlichen Belastungen sind nur zu bewältigen, wenn die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
  • Für Lehrkräfte heißt dies, das die Pflichtstundenerhöhung
    zurückgenommen werden muss.
  • Die Klassen- bzw. Gruppenfrequenzen müssen gesenkt werden,
    um die pädagogischen Ziele, die das Schulgesetz vorgibt,
    erreichen zu können.
  • Für die Vorklassenleiterinnen heißt dies, dass der arbeits-
    vertraglich geltende Bestandsschutz erhalten bleiben muss
    und die im Berliner Anwendungstarifvertrag getroffene Regelung
    über die Arbeitszeit der VKL weiterhin Anwendung findet bzw.
    Neuregelungen der Arbeitszeit mit der GEW BERLIN tarifvertrag-
    lich vereinbart werden.
  • Für alle Beschäftigtengruppen sind den Schulen ausreichend
    Mittel für schulinterne Fortbildungen zuzuweisen.

     7. Zur Feststellung des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist frühzeitige Diagnostik, d.h. im Verlauf des
         ersten Schuljahres, in allen Förderbereichen unabdingbar. Es müssen SonderpädagogInnen fest in die flexible
         Schulanfangsphase eingebunden werden. Dieser Bedarf muss durch zusätzliche Einstellungen abgedeckt werden.