Letzte Aktualisierung: 30.11.2018
Die GEW BERLIN setzt sich dafür ein, dass die Hochschulen die Gremien akademischer Selbstverwaltung in höherem Maße beteiligen und einzubeziehen haben. Die Beteiligung aller Mitglieder der Hochschule an der Weiterentwicklung der eigenen Hochschule ist zu ermöglichen. Es ist zu beobachten, dass die Hochschulen unter dem politischen Druck, z.B. durch den Bologna-Prozess, Hochschulrankings oder der Exzellenzinitiative zu einer fortschreitenden Ökonomisierung und zu einem unternehmerischen Handeln gezwungen werden.
Richtungsweisende Entscheidungen werden zunehmend zentral von den Leitungen getroffen. Dieses geht zu Lasten des humboldtschen Bildungsgedankens, zu dem auch die Bildung der Studierenden zu verantwortungsvollem Handeln innerhalb der Gesellschaft gehört sowie den stark abnehmenden Möglichkeiten für die Kolleg*innen, die an den Hochschulen beschäftigt sind, sich mit Ihren Ideen gestalterisch einbringen zu können und die Hochschulen voranzubringen.
§4 BerlHG Aufgaben der Hochschulen
Sie [die Hochschulen] wirken dabei an der Erhaltung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates mit und tragen zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen bei.
Dies können die Hochschulen nach Ansicht der GEW BERLIN nur leisten, indem sie auch in der Selbstverwaltung demokratische Strukturen und Teilhabe aller Mitglieder ermöglichen.
Die GEW BERLIN setzt sich dafür ein, dass im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes folgende Änderungen Berücksichtigung finden: