Zum Inhalt springen

Schulbesuch von Geflüchteten

Die GEW BERLIN vertritt folgende bildungspolitische Eckpunkte um den Schulbesuch von Geflüchteten zu gewährleisten: Alle geflüchteten Kinder und deren Erziehungsberechtigte sowie Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren sind durch die Schulverwaltung im Ankunftszentrum bzw. in der Clearingstelle für UMF aufsuchend zu beraten.

  • Soweit eine Einmündung in eine Schullaufbahn in Berlin möglich ist, ist als deren Ergebnis eine geeignete Schule zuzuweisen. Ziel muss ein Schulbesuch Geflüchteter sein.
  • Ziel muss ein Schulbesuch Geflüchteter sein.
  • Soweit ein altersgerechter Schulbesuch nicht möglich ist, sind andere Lerngelegenheiten anzubieten.
  • Bei Vorliegen einer hinreichenden Zahl von Schuljahren ist die Zuerkennung eines Abschlusses von Amts wegen zu prüfen und ggf. kostenfrei zu erteilen. Dabei ist ggf. § 27, Abs. 1 VwVfG anzuwenden.
  • Sie wird diese gegenüber den bildungspolitischen Gremien, Parteien und der Senatsverwaltung für Bildung. Jugend und Familie vertreten und auf deren Umsetzung dringen.