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Schulreformen absichern – Nichtaussonderung fördern

Landesdelegiertenversammlung vom 30./31.05.2006

Letzte Aktualisierung: 13.06.2006

Die GEW BERLIN stellt fest, dass die von der Senatsbildungsverwaltung auf den Weg gebrachte Grundschulreform wegen inhaltlich und personell unzureichend vorbereiteter Konzepte gefährdet ist. Zu Beginn des kommenden Schuljahres werden die meisten Berliner Grundschulen, entgegen der bisherigen Zusagen der Senatsschulverwaltung, maximal über einen Ausstattungsgrad von 98% des benötigten Personals verfügen können. Damit sind schon jetzt Unterrichtsausfall, Ausfall von DaZ-Unterricht und Förderstunden sowie der Wegfall sonderpädagogischer Förderung für behinderte Schüler(innen) programmiert.

Neueinstellungen für Grundschulen sind von der Senatsschulverwaltung nur in unzureichendem Umfang geplant, so dass der Bedarf an Lehrkräften durch Umsetzungen aus der Sekundarstufe abgedeckt werden muss. Die ersten Erfahrungen nach Einführung der Schulanfangsphase und der damit verbundenen Vorverlegung des Einschulungsalters um ein halbes Jahr, sowie der gleichzeitige Wegfall sonderpädagogischer Förderung für viele Kinder, die bereits in den Kindertagesstätten als Integrationskinder eingestuft waren, erfordern eine grundlegende Ausstattungsverbesserung der Schulanfangsphase.

Die GEW Berlin fordert daher von der Senatsschulverwaltung:

  • Eine Grundschule, die ihrem Anspruch nach eine Schule für alle Kinder ist, erfordert gut ausgebildete Grundschulpädagogen. Es darf keine Zwangsumsetzungen aus dem Sekundarschulbereich an die Grundschulen geben. Der Bedarf ist durch Neueinstellungen arbeitsloser Kolleginnen und Kollegen zu decken.
  • In der flexiblen Schulanfangsphase muss die Klassenfrequenz auf maximal 20 Kinder reduziert werden, in sozialen Brennpunkten auf 15 Lernanfänger(innen). Sollen alle Kinder gemäß ihrer Fähigkeiten ausreichend gefordert und gefördert werden, müssen wesentlich kleinere Lerngruppen als bisher eingerichtet werden.
  • Für die flexible Schulanfangsphase muss durchgehend ein Zweipädagogensystem eingeführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass durch eine Erhöhung des Personalschlüssels für Erzieher(innen) innerhalb der verlässlichen Ganztagsbetreuung eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrer(innen) und Erzieher(innen) möglich wird.
  • Die Senatsschulverwaltung muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass nach Schulgesetz die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Schüler Vorrang hat. Dies bedeutet:
  • Die Jugendämter und Schulen sollen vom Senat beauftragt werden, Eltern umfassend über die Möglichkeiten integrativer Förderung in Kitas und Schulen zu informieren.
  • Das dafür notwendige Informationsmaterial ist allen Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
  • Die GEW BERLIN fordert die Aufhebung der bestehenden Begrenzung sonderpädagogischer Förderung (etwa 1000 Stellen) und die Rücknahme der für das kommende Schuljahr in den Organisationsrichtlinien vorgesehenen Kürzungen um zwei bis drei Stunden je Schüler.
    Schüler der Schulanfangsphase, die bereits in einer Kindertagesstätte einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, müssen diesen auch in der Schule beibehalten können. Für Schüler mit dem vermuteten Förderbedarf "Lernen" und/oder sozial-emotionale Entwicklung muss ein Diagnoseverfahren auch in den ersten beiden Schuljahren wieder möglich sein.
  • Der Austausch zwischen Kita-ErzieherInnen und LehrerInnen über die neu eingeschulten Kinder ist ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Förderung und kann dazu beitragen, den diagnostischen Aufwand in der Schule zu vermindern. Dafür muss den KollegInnen in beiden Einrichtungen durch Entlastung auf anderen Arbeitsfeldern die nötige Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Den KollegInnen in der Schulanfangsphase sollen für jede Behinderungsart und Verhaltensauffälligkeiten ihrer Schüler ein/e AmbulanzlehrerIn oder ein/e Psychologe/in zur Verfügung stehen, die sie bei Bedarf zeitnah (innerhalb von 3 Wochen) zu einer Hospitation anfordern können.
  • Für die Diagnostik verhaltensauffälliger Kinder werden zusätzlich zu den Schulinternen Koordinierungsstellen die Fachdienste von Jugend- und Gesundheitsamt herangezogen. Inner- und außerschulische Hilfen werden zwischen diesen Fachdiensten aufeinander abgestimmt.