Zum Inhalt springen

Schulreinigung in öffentlicher Trägerschaft

Die GEW BERLIN fordert den Senat von Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, die Schulreinigung in öffentlicher Trägerschaft durchzuführen und die Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst der Stadt anzustellen.

Während der Restlaufzeit der Verträge mit den externen Reinigungsfirmen sollen in Ergänzung dazu auch Reinigungskräfte mit Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Stadt bzw. der Bezirke angestellt werden. Diese sollen den einzelnen Schulen fest zugeordnet werden und müssen mindestens in der Schulzeit vor Ort sein.