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Verbesserung der Situation für Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse

Letzte Aktualisierung: 07.12.2015

Die Anzahl der sogenannten „Willkommensklassen“ ist seit Schuljahresbeginn in Berlin von ca. 500 nun auf über 600 gestiegen - Tendenz steigend. Die Arbeits- und Lernbedingungen in den Klassen sind sehr herausfordernd. Die neu eingestellten Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung erhalten befristete Arbeitsverträge und keine Weiterbildungsangebote. Im Krankheitsfall gibt es für die Lerngruppen oftmals keinen Unterricht. Die aktuelle Situation der Lehrkräfte und Schüler*innen muss umgehend verbessert werden!

Deswegen fordert die GEW BERLIN:

1) Ausbildung und Qualifizierung

  • Alle Lehrkräfte, die für die Arbeit in den Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse eingestellt werden, müssen von Beginn an unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Die Begründung, dass es sich um vorübergehende Tätigkeiten handelt, ist nicht haltbar.
  • Für die Lehrkräfte, die keinen Lehramtsabschluss haben, müssen berufsbegleitende Weiterbildungsstudien konzipiert und angeboten werden, damit diese Lehrkräfte eine volle Lehramtsbefähigung erlangen können. Unbefristet angestellte Lehrkräfte mit voller Lehramtsbefähigung, die das Fach DaZ/DaF unterrichten bzw. unterrichten möchten, müssen die Möglichkeit erhalten, die Lehrbefähigung für das Fach DaZ/DaF über berufsbegleitende Weiterbildungen zu erlangen.
  • Die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften sollte in einem schnellen Verfahren erfolgen, so dass die Pädagog*innen in die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen einbezogen werden können. Es sollten zügig Weiterbildungsformate zur Erlangung der Lehrbefähigung bzw. zur Anerkennung als Erzieher*in oder Sozialpädagog*in entwickelt und angeboten werden.
  • Für interkulturelle bzw. vorurteilsbewusste Pädagogik wird in den Studienordnungen aller Lehrämter ein Anteil von mind. 2 ECTS verbindlich verankert. Eine entsprechende Regelung muss die Senatsbildungsverwaltung in der Lehramtszugangsverordnung treffen.
  • Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache wird als reguläres Unterrichtsfach und Studien- und Ausbildungsfach in der Berliner Lehrkräftebildung eingerichtet. Für die Ausbildung in dem Fach müssen ausreichende Kapazitäten an den Universitäten (Studienplätze, Professuren) und im Vorbereitungsdienst (Fachseminare) bereitgestellt werden.
  • Den Lehrkräften für DaF/DaZ wird dieses als reguläres Fach in der Berliner Regelschule anerkannt.

2) Arbeitsbedingungen an den Schulen

  • Für eine gelingende Elternarbeit müssen den Schulen Sprachmittler*innen zur Seite gestellt werden. Hierfür sollte die Senatsbildungsverwaltung eine bedarfsgerechte Anzahl von Stellen bereitstellen.
  • Die Zahl der neuen Stellen für Schulpsycholog*innen muss von 4 auf 13 angehoben werden, so dass es in jedem Bezirk und für die zentralverwalteten berufsbildenden Schulen eine zusätzliche Stelle gibt. Es sind dringend mehr Schulpsycholog*innen für die individuelle Unterstützung von Schüler*innen, Familien und Pädagog*innen erforderlich.
  • Die Vertretung in den Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse ist wie für alle anderen Lerngruppen schulorganisatorisch sicherzustellen.
  • Entlastungsangebote für die Schulsekretariate für die Bewältigung der zusätzlichen Verwaltungsaufgaben müssen realistisch sein.
  • Auch in Zukunft muss es einen eigenständigen Rahmenlehrplan für DaZ geben. Der Verweis auf die Orientierung an den Rahmenlehrplänen für Deutsch und moderne Fremdsprachen sowie auf die fächerübergreifende durchgängige Sprachbildung ist unzureichend.

3) Integration der Schüler*innen

  • Die Verzögerungen bei der Bearbeitung der Asylanträge führen dazu, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche die Leistungen des Bildungs-und Teilhabepaketes (BUT) nicht in Anspruch nehmen können. Damit es nicht zu einer Benachteiligung beim Schulbesuch kommt, sollten die Schulen den Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus und auch ohne Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz den Berlinpass-BUT ausstellen können. Die Leistungen umfassen u.a. die Ausstattung mit Schulbedarf, Kostenreduzierung beim Mittagsessen, Teilnahme an Kita- und Schulausflügen und an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten, Ermäßigungen beim Schülerticket, Lernförderung. Der Eigenanteil für Mittagsessen und Schülerticket sollte bei Anspruch auf Leistungen des BUT grundsätzlich entfallen.
  • Die Schulärztliche Untersuchung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen, damit den Kindern und Jugendlichen schnellst möglich der Schulbesuch ermöglicht werden kann.
  • Für die Übergänge in die Regelschulklassen müssen bezirksinterne Strukturen ausgebaut werden. Die Aufnahmeverfahren müssen formalisiert werden und rechtssicher sein. Das Elternwahlrecht muss Berücksichtigung finden.
  • Schulen mit mind. zwei Lerngruppen ohne Deutschkenntnisse bzw. 24 Kindern und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien müssen 6 Stunden zusätzlich für die Vernetzung und Kooperation in den Bezirken, die Elternarbeit, die Zusammenarbeit mit den Aufnahmeeinrichtungen, der Jugendhilfe und Schulpsychologie zur Verfügung gestellt werden.