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Vereinbarung zur Reform des Beamtenrechts

Landesdelegiertenversammlung vom 16./17.11.2004

Letzte Aktualisierung: 20.11.2004

Die Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN lehnt die zwischen den Herren Schily, Heesen und Bsirske abgeschlossene Vereinbarung zu einer Reform des Beamtenrechts ab.
Diese Ablehnung bezieht sich sowohl auf die inhaltliche Ausrichtung, als auch auf das Verfahren des Zustandekommens dieser Vereinbarung.

  1. Die vorliegende Vereinbarung gibt die Einheitlichkeit beamtenrechtlicher Regelungen tatsächlich auf, behauptet aber gleichzeitig, die Vereinbarung diene der Aufrechterhaltung der Einheitlichkeit.
    Die geplanten Öffnungsklausel für Laufbahnen, Bezahlungssystematik und Besoldungsspreizung werden dazu führen, dass die Bezahlung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst von den öffentlichen Haushalten der Länder, die von politischen Parteien verantwortet werden, abhängig werden. Damit werden verfassungsrechtlichen Einheitlichkeitsverpflichtungen aufgegeben.
    Die vorliegende Vereinbarung verkennt, dass mit der 1997 beschlossenen Beamtenrechts­reform bereits Dienstaltersstufen zugunsten erheblicher Leistungselemente abgeschafft wurden. Die Einsparungen aus dieser Dienstrechtsreform, die nach dem Willen des Gesetzgebers in Leistungselemente einfließen sollten, wurden von den Landesregierungen ausschließlich zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet.
    Die nun hier vorgesehenen Änderungen sind tatsächlich keine Beamtenrechtsreformen, sondern lediglich Instrumente, um das Bezahlungsniveau zu senken. Sie sind ihrer rechtlichen Natur nach genauso angelegt, wie die Kürzungsmaßnahmen 1997 und werden zu ebensolchen Effekten führen.
  2. Die Heimlichkeit, in der diese Vereinbarung zu Stande gekommen ist, widerspricht jedem demokratischen Grundverständnis. Wer in den Leitlinien dieser Vereinbarung betont, wie wichtig die Beteiligung der Beschäftigten ist, die Vereinbarung selbst aber hinter verschlossenen Türen aushandelt, macht sich lächerlich.
  3. Die GEW BERLIN sieht erheblichen  Reformbedarf im Beamtenrecht, das in seinen Grundwerten immer noch im 19. Jahrhundert verhaftet ist. Eine Reform des Beamtenrechts, die überwiegend Rechte der Betroffenen minimiert, jedoch keine grundlegende Änderung hin zu einem einheitlichen Dienstrecht für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst anstrebt, wird von der Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN abgelehnt.
    Tatsächlich zielt diese Vereinbarung darauf ab, die Beamtenbereiche im öffentlichen Dienst möglichst zu erhalten bzw. auszuweiten. Zu fordern wäre aber, sie der europäischen Entwicklung entsprechend auf die in der europäischen Sozialcharta, die in der Bundesrepublik Gesetzesrang hat, definierten Kernbereiche zu beschränken.
    Eine Beamtenrechtsreform, die bei den Rechten der Beschäftigten eingreift, nicht jedoch gleichzeitig ein volles Verhandlungs- und Streikrecht einführt, ist nur abzulehnen.
  4. Die Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN fordert alle Untergliederungen auf, sich mit der Thematik zu beschäftigen und dazu Beschlüsse zu fassen, um die nun folgende Diskussion und notwendigen Verhandlungen um die Inhalte einer Beamtenrechtsreform, die nur vom DGB-Bundesvorstand geführt werden darf, inhaltlich mit zu bestimmen.
  5. Gleichzeitig lehnt die LDV die sich abzeichnende Verlagerung sehr weitgehender Kompetenzen im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie in der Rahmengesetzgebung für das Hochschulwesen ab, da es die Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik gefährdet.
  6. Die LDV bekräftigt, dass allein der DGB als für die öffentlichen Dienst Gewerkschaften zuständige Spitzenorganisation Verhandlungen zur Modernisierung des Beamtenrechts führen kann und soll.