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Positionierungen zur akademischen Selbstverwaltung für die Novellierung des BerlHG

Letzte Aktualisierung: 30.11.2018

Die GEW BERLIN setzt sich dafür ein, dass die Hochschulen die Gremien akademischer Selbstverwaltung in höherem Maße beteiligen und einzubeziehen haben. Die Beteiligung aller Mitglieder der Hochschule an der Weiterentwicklung der eigenen Hochschule ist zu ermöglichen. Es ist zu beobachten, dass die Hochschulen unter dem politischen Druck, z.B. durch den Bologna-Prozess, Hochschulrankings oder der Exzellenzinitiative zu einer fortschreitenden Ökonomisierung und zu einem unternehmerischen Handeln gezwungen werden.

Richtungsweisende Entscheidungen werden zunehmend zentral von den Leitungen getroffen. Dieses geht zu Lasten des humboldtschen Bildungsgedankens, zu dem auch die Bildung der Studierenden zu verantwortungsvollem Handeln innerhalb der Gesellschaft gehört sowie den stark abnehmenden Möglichkeiten für die Kolleg*innen, die an den Hochschulen beschäftigt sind, sich mit Ihren Ideen gestalterisch einbringen zu können und die Hochschulen voranzubringen.

§4 BerlHG Aufgaben der Hochschulen
Sie [die Hochschulen] wirken dabei an der Erhaltung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates mit und tragen zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen bei.

Dies können die Hochschulen nach Ansicht der GEW BERLIN nur leisten, indem sie auch in der Selbstverwaltung demokratische Strukturen und Teilhabe aller Mitglieder ermöglichen.

Die GEW BERLIN setzt sich dafür ein, dass im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes folgende Änderungen Berücksichtigung finden:

 

  • Bei Gremien, die nicht über die Entscheidungsbefugnis Angelegenheiten von Forschung und Lehre (§ 46 (2) BerlHG), sollte sofort die Viertel-Parität umgesetzt werden, da die Hochschullehrenden nur ein Teil der Hochschule bilden. Entscheidungsbefugnisse der Hochschulleitungen dürfen in keinem Fall weiter ausgebaut werden.
  • §44 BerlHG soll um Informationsrechte der Gremienmitglieder ergänzt werden. Es soll eine weisungsunabhängige Stelle geschaffen werden, die es allen Statusgruppenmitgliedern in den Gremien ermöglicht, Informationen über die Hochschule zu erhalten.
  • Die Veröffentlichung der Tagesordnungen der Gremien im Intranet oder an anderer geeigneter Stelle der jeweiligen Hochschulen muss um die Sitzungsunterlagen ergänzt werden, damit sich alle Mitglieder der Hochschule eine Meinung zu den zu diskutierenden Themen bilden können und ihren Statusgruppenvertreter*innen Hinweise zu den jeweiligen Anträgen geben können.
  • Die Möglichkeit der Hochschulleitungen, eigene Arbeitsgruppen für die Bearbeitung bestimmter Fragestellungen einzurichten, darf nicht die ergebnisoffene Diskussion in den Gremien ersetzen. Die Entscheidungsmacht liegt in den Gremien der Hochschulen und nicht in diesen Arbeitsgruppen.
  • Die gewählten Mitglieder der akademischen Selbstverwaltung müssen für die Arbeit in den Gremien und die angemessene Vor- und Nachbereitung von Ihren arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitsaufgaben freigestellt werden.
  • Die Hochschulen müssen die Mittel zur Kompensation dieser Freistellung aus zentralen oder aus dezentralen Quellen zur Verfügung stellen.
  • Die Hochschulen sollten Gremienarbeit von befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen durch Weiterbeschäftigungsoptionen berücksichtigen, da entsprechend weniger Zeit für die eigene Qualifikation bleibt. Dieses Erfordernis entfällt bei Selbstvertretung durch Arbeitszeiterhöhung.
  • Wahlen für Gremien (insbesondere die StuPa) sollten in Berlin in einer Woche stattfinden, um (auch öffentlichkeitswirksam) eine höhere Beteiligung und somit eine stärkere Identifikation mit der Akademischen und studentischen Selbstverwaltung zu erzielen.