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Qualitätssicherung der 40-jährigen Schulsozialarbeit bei der Übertragung von den Gesamtschulen an die integrierten Sekundarschulen (ISS), Gemeinschaftsschulen und Gymnasien

Landesdelegiertenversammlung vom 22./23.05.2012

Die LDV fordert den Senat für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf, die seit über 40 Jahren qualifizierte Schulsozialarbeit an den sich in der Abwicklungen befindlichen Gesamtschulen auch an den Integrierten Sekundarschulen und perspektivisch den Gymnasien unter Einbeziehung der folgenden Gesichtspunkte fort- bzw. einzuführen:

a. Ganztägig kontinuierliches Personal in der Schulsozialarbeit für die seit jahrzehnten bewährten Arbeitsschwerpunkte (laut Senats-Rundschreiben von 1976):

  1. Beratung (z. B. Beziehungs-, Interventionsarbeit, soziales Lernen)
  2. Außerunterrichtliche Angebote (für z. B. Freizeit-, Demokratie-, Streitschlichter-Unterstützung)
  3. Kooperation / Vernetzung mit anderen Institutionen / Organisationen (z. B. mit Jugendamt, Kooperationspartnern der Jugendhilfe und Jugendprojekten)

mit der Basisausstattung von mindestens einer sozialpädagogischen unbefristeten Vollzeitstelle pro 100 SchülerInnen (Rücknahme des reduzierten Personalschlüssels).

b. Eine Schule - ein Kollegium

Schrittweise Umwandlung der Mittel für freie Träger in Stellen im Haushaltsplan und Überführung der KollegInnen in den öffentlichen Dienst

c. Beibehaltung eines nachweislich qualifizierten Personals

d. Sicherstellung des Ganztags- und sozialpädagogischen Bereichs durch die umgehende öffentliche Ausschreibung freier Stellen und die Schaffung von Vertretungsmöglichkeiten

Die LDV fordert die entsprechenden GEW-Gremien und -Funktionäre auf sich dementsprechend für eine Stärkung dieses Bereichs, der auch indirekt eine Entlastung des Unterrichtsbereichs darstellen kann, einzusetzen.