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Qualitätssicherung der 50-jährigen Schulsozialarbeit an ehemaligen Gesamtschulen auch für neue Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien durch Erhalt der öffentlichen und freien Trägerschaft

Die LDV der GEW BERLIN fordert den Senat für Bildung, Jugend und Familie auf, die seit rund 50 Jahren qualifizierte Schulsozialarbeit im öffentlichen Dienst neben den freien Trägern zu erhalten und den verbliebenen sozialpädagogischen Fachkräften im öffentlichen Dienst ihre Perspektiven aufzuzeigen.

Folgende Gesichtspunkte sind für die Qualitätssicherung notwendig:

a. Ganztätig kontinuierliches Personal in der Schulsozialarbeit für die seit Jahrzehnten bewährten Arbeitsschwerpunkte (lt. Senatsrundschreiben von 1976):

1. Beratung (z.B. Beziehungs-, Interventionsarbeit, soziales Lernen, Klassenrat)
2. Außerunterrichtliche Angebote (für z.B. Freizeit-, Demokratie-, Medienpädagogik)
3. Kooperation / Vernetzung mit anderen Institutionen / Organisationen (z.B. mit Jugendamt, Kooperationspartnern der Jugendhilfe und Jugendprojekte)

mit der Basisausstattung von mindestens einer sozialpädagogischen unbefristeten Vollzeitstelle pro Jahrgang.

b. Eine Schule – ein Kollegium
Sozialpädagogische Mitarbeiter*innen müssen unabhängig von der Trägerschaft Mitglieder des Kollegiums bleiben bzw. wieder werden, mit allen Rechten und Pflichten (z.B. Beteiligung und Mitbestimmung in Konferenzen).

c. Beibehaltung/Einstellung eines nachweislich qualifizierten Personals für die Schulsozialarbeit.

d. Einheitliche Bezahlung laut Tarifvereinbarung für alle Träger.

e. Sicherstellung eines realen Ganztagsbetriebs und der sozialpädagogischen Bereiche durch die umgehende öffentliche Ausschreibung freier Stellen und die Schaffung eines Vertretungspools.

Die LDV fordert die entsprechenden GEW-Gremien und –Funktionäre auf sich dementsprechend eine Stärkung dieses Bereichs, der auch indirekt eine Entlastung des Unterrichtsbereichs darstellen kann, einzusetzen.