Rücknahme der Empfehlungen zu den Teilzeitregelungen für Lehrkräfte und Rücknahme der Veränderungen der Checklisten des Frauenförderplans 2023-2029
- Die GEW BERLIN setzt sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung dafür ein, dass die aktualisierten Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte vom 26.06.2024 der Abteilung II SenBJF zurückgezogen werden.
Die in den Checklisten VI und VII des aktuellen Frauenförderplans 2023 – 2029 veränderten Regelungen sind ebenso rückgängig zu machen. - Die GEW kritisiert scharf, dass gerade die Regelungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte ermöglichen sollen, zum Nachteil verändert wurden. Hiervon sind vor allem Frauen betroffen.
Ersatzlos gestrichen, bzw. nachteilig verändert wurden folgende Regelungen:
- Feb 24: Ermöglichung je nach Umfang der TZ ein (⅔ TZ) oder zweiunterrichtsfreie Tage → Jul 24: Ermöglichung je nach Umfang der TZ ein halber ⅔ TZ) oder ein unterrichtsfreier Tag (weniger als 2/3 TZ)
- Feb 24: anteilige Teilnahme an Präsenztagen
→ Jul 24: gestrichen - Feb 24: anteilige Teilnahme an Konferenzen (insb. Fachkonferenzen) oder Ausgleich
→ Jul 24: gestrichen - Feb 24: anteilige Teilnahme an Elternsprechtagen oder Ausgleich
→ Jul 24: gestrichen - Feb 24: falls Einsatz bei Prüfungen am unterrichtsfreien Tag wird ein Ausgleich gewährt
→ Jul 24: gestrichen - Feb 24: anteiliger Einsatz an Prüfungen
→ Jul 24: gestrichen
(Originaldarstellung siehe Tabelle im Anhang)
- Die GEW missbilligt das Vorgehen der Senatsbildungsverwaltung, die Frauenvertreterinnen und Gesamtfrauenvertreterinnen nicht frühzeitig gemäß Landesgleichstellungsgesetz informiert und beteiligt zu haben.