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Schulische Integration und Förderung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sicherstellen

Letzte Aktualisierung: 28.06.2017

Die GEW BERLIN fordert den Senat auf:

  • Die Fortführung von segregativen Formen der Schulbildung nach dem Besuch einer Willkommensklasse (Wiko+ oder Sprachprofilklassen) muss unterbunden werden. Schulstandorte, an denen ausschließlich Schüler*innen mit Fluchterfahrung unterrichtet werden, dürfen nicht fortbestehen oder eingerichtet werden, wie z.B. die Teske-Schule.
  • Zur kontinuierlichen und qualitätsvollen Sprachförderung in den regulären Klassen sind alle bisherigen Personalressourcen, DaZ-/DaF-Lehrkräfte, langfristig zu erhalten bzw. auszubauen.
  • Die Sprachförderung findet ganztägig statt. Es wird sichergestellt, dass alle Kinder die ergänzende Förderung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen können. Entsprechendes sozialpädagogisches Fachpersonal wird dafür bereitgestellt.
  • Die Ausbildung von Sprachbildungskoordinator*innen ist auf alle Schulen auszuweiten. Für die Ausbildung sind zusätzlich Personalressourcen für die Gewährung von Anrechnungsstunden zur Verfügung zu stellen.
  • Die Grundlage der Ressourcenzuweisung für die Sprachförderung in regulären Klassen ist grundsätzlich zu reformieren, da in der Verwaltungspraxis Schüler*innen zum Teil willkürlich als Schüler*innen mit nicht-deutscher Herkunftssprache (ndH) eingeordnet werden. Die Ressourcen für die Sprachförderung dürfen bei veränderter Grundlage aber nicht gekürzt werden. Eine neue Berechnung sollte in den Zumessungsrichtlinien transparent aufgeführt werden. Die Kategorie „ndH“ ist aus den öffentlichen Schulprofilen zu entfernen.
  • Es sind dauerhaft zusätzliche Personalressourcen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schulsozialsozialarbeit und zusätzliche Schulpsycholog*innen bereitzustellen, um dem Bedarf an Begleitung und Beratung Rechnung zu tragen.
  • SenBJF sollte eine Neuauflage und Weiterentwicklung des DaZ-Curriculums in die Wege leiten, damit die Schüler*innen beim Erwerb der deutschen Sprache gezielt gefördert werden können und auch eine Vergleichbarkeit der Kompetenzen vorhanden ist.
  • Insbesondere für ältere geflüchtete Schüler*innen müssen mehr Möglichkeiten entwickelt werden, die ihnen das gesamte Regelschulsystem eröffnet, z.B. auch die gymnasiale Oberstufe. Die Jugendlichen dürfen nicht in BQL Kurse “abgestellt” werden.