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Teilzeitausbildung zur Erzieher*in konzeptionieren

Die GEW BERLIN fordert folgende Standards für die Erzieher*innenausbildung in Teilzeit im Land Berlin:

  • Erhalt der Standards der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen (mindestens 2.400 fachtheoretische Unterrichtsstunden innerhalb einer dreijährigen Fachschulausbildung) auch für eine berufsbegleitende Ausbildung
  • Anrechnung auf den Personalschlüssel der sich in Ausbildung befindlichen Kolleg*innen erst im letzten Jahr der berufsbegleitenden Ausbildung
  • In dem rechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Träger, Fachschule und Studierende*r ist der Status als Lernende*r (nicht Arbeitende*r) festzuschreiben.
  • Die Federführung bei der Ausbildung im Teilzeit-Modell muss bei den Fachschulen liegen, die dafür ebenfalls zusätzliche Kapazitäten und Mittel brauchen, z.B. für die Ausbildung der Praxisanleiter*innen, Konzepterstellung, Supervision.
  • Es bedarf eines institutionalisierten, mit Ressourcen ausgestatteten Austauschs zwischen den Ausbildungsorten Schule / Hochschule und Praxis.
  • Die Ausbildung in einem zweiten Arbeitsfeld ist grundlegend für die generalistische Ausbildung zur Erzieher*in. Dies ist gegebenenfalls mit einer Freistellungsregelung zu gewährleisten, sofern der Praxispartner dieses zweite Feld nicht trägerintern anbieten kann.
  • Die Ausbildung ist der Sozialversicherungspflicht zu unterziehen bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung gleichzusetzen.
  • Die sogenannten Selbstlernzeiten dürfen nicht zu einer Aushöhlung der Standards der KMK-Rahmenvereinbarung durch Unterschreitung der fachtheoretischen Unterrichtsstunden führen.

Für die Finanzierung favorisiert die GEW BERLIN das Modell der Ausbildungsumlage, bei dem alle Einrichtungen einen bestimmten Betragsanteil (z.B. in % der Personalkostensumme) in einen Fonds abführen, aus dem die Kosten der Ausbildung einschließlich des Ausbildungsentgelts bestritten werden. Sollte ein solches Modell nicht zeitnah umsetzbar sein, müssen die Ausbildungsentgelte (wie sie z.B. im Fall der PiAim TVöD tarifiert sind) den Trägern aus öffentlichen Mitteln refinanziert werde.

Eine praxisintegrierte Ausbildung setzt eine entsprechend ausgestattete Praxisanleitung in den Ausbildungseinrichtungen voraus. Hier sind Mindestqualifikationen des anleitenden Personals (analog zur Ausbildereignungsverordnung) sowie eine entsprechende Zuweisung von Arbeitszeit für Anleitung festzulegen. Diese besondere Tätigkeit muss angemessen vergütet und konzeptionell berücksichtigt werden.

Kontakt
Ronny Fehler
Referent Vorstandsbereich Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit
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