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Teilzeitstudium

Landesdelegiertenversammlung vom 10. Juni 2008

Vorbemerkung

Mit der Durchführung der Studierbarkeitsstudie an der HU Berlin 2006 wurde sehr schnell deutlich, dass Angebote für ein sozial gerechtes Studium geschaffen werden müssen. Zwar gibt es an den Berliner Hochschulen die Möglichkeit in einzelnen Studiengängen ein Teilzeitstudium zu absolvieren, doch reicht dieses Angebot sozialen Studienbedingungen nicht aus.
Bereits auf der Herbst-LDV 2007 hat die GEW Berlin einen Ausbau des Teilzeitstudiums gefordert. Zusammen mit VertreterInnen der Studie zur Studierbarkeit hat der LASS erste Vorschläge für mögliche Regelungen erarbeitet.

Der Landesvorstand wird beauftragt, sich aktiv dafür einzusetzen, dass der Berliner Senat sowie die Berliner Hochschulrektoren aufgefordert werden, entsprechende Regelungen zur Neugestal-tung zum Teilzeitstudium im Rahmen der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) sowie in den Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen aller Berliner Hochschulen zu über-nehmen:

  1. Die bisherigen Regelungen zum Teilzeitstudium müssen flexibler an die Studien- bzw. sozialen Lebensrealitäten von Studierenden angepasst werden.
  2. Als Wahlmöglichkeiten sollte das Halbstudium sowie das Dreiviertelstudium eingeführt werden.
  3. Die Wahl eines Teilzeitstudium soll frei und ohne Angaben von Gründen erfolgen.
  4. Die Studienmodelle (halb, dreiviertel, voll) sind während des Studiums frei kombinierbar.
  5. Im Gegensatz zu bisher, ist die Bewerbung auf ein Teilzeitstudium von vornherein möglich.