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Verankerung von Zivilklauseln im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

In Umsetzung ihres auf der LDV vom 14./15.05.2013 gefassten Zivilklausel-Beschlusses ([1]) setzt sich die GEW Berlin bei der nächsten BerlHG-Novellierung und erforderlichenfalls jeder anderen sich bietenden Gelegenheit nachdrücklich für Verankerung von Zivilklauseln im Berliner Hochschulgesetz ein. Konkret wird hierfür die für die große BerlHG-Reform von 2021 entwickelte Positionierung der GEW Berlin mit dem Text

Die Hochschulen nehmen ihre besondere Verantwortung für die Entwicklung von Lösungsansätzen für gesellschaftliche Fragestellungen und die Entwicklung der Gesellschaft wahr. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den möglichen Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse verfolgen die Hochschulen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Ziele. Die Hochschulen geben sich selbstbestimmt eine Zivilklausel, die sich nach moralisch-ethischen Standards richtet.

übernommen und bekräftigt.

Dieser Text ersetzt Absatz 2 in Paragraph 4 [Aufgaben der Hochschulen] in dem 2021 reformierten BerlHG ([2]). Der mitbetroffene Absatz 2 in Paragraph 37 [Aufgaben der Forschung] nimmt seine alte Fassung vor der BerlHG-Reform an (s. GEW-Synopse unter [3]).

Mit ihrer Unterstützung der Verankerung von Zivilklauseln im Berliner Hochschulgesetz positioniert sich die GEW Berlin unmissverständlich gegen eine Militarisierung der Universitäten und Hochschulen und deren Einbeziehung in die Politik der „Kriegsertüchtigung“ sowie die deutlich werdenden Vorbereitungen auf einen Krieg. Statt einer Militarisierung der Gesellschaft und einer Öffnung der Universitäten und Hochschulen für das Militärische und statt eines Zivilklauselverbots, wie in Bayern gerade beschlossen ([4]), muss es darum gehen, friedensfähig zu werden. Die Lösung der globalen Menschheitsprobleme erfordert eine zivile Zeitenwende – jetzt!

Gemäß ihrem Beschluss von 2013 wird die GEW Berlin auch künftig Aktivitäten der Studierenden und Lehrenden zur Errichtung von Zivilklauseln an den Berliner Universitäten und Hochschulen unterstützen. Eine Selbstverpflichtung für zivile Wissenschaft ist aktueller denn je.

Quellen:

[1] Zivilklausel-Beschluss der LDV vom 14./15.05.2013

https://www.gew-berlin.de/aktuelles-beschluesse/detailseite-beschluesse/fuer-die-verankerung-von-zivilklauseln-im-berliner-hochschulgesetz-und-in-den-satzungen-der-hochschulen-und-forschungseinrichtungen

[2] Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der Fassung der Änderung vom 10.07.2024

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167583,1

[3] Positionen der GEW Berlin zur Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)

https://www.gew-berlin.de/wissenschaft/hochschulrecht/reform-des-berliner-hochschulgesetzes-berlhg

Hinweis: Dieser Link bietet auch Zugang zur Synopse der Vorschläge der GEW Berlin und zur Synopse der Vorschläge des DGB zur Änderung des BerlHG von 2021.

[4] Stellungnahme der GEW Bayern zum Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/zum-gesetzentwurf-zur-foerderung-der-bundeswehr-in-bayern