Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für Lehrende in der Erwachsenenbildung
1. Die GEW Berlin setzt sich innerhalb der GEW auf Bundesebene dafür ein, einen Branchentarifvertrag für die Erwachsenenbildung abzuschließen. Im Branchentarifvertrag sollten Vergütungen festgelegt werden, die sich deutlich
vom Mindestlohntarifvertrag abheben und sich an den Regelungen des öffentlichen Dienstes orientieren. Dazu gehört eine Obergrenze von 25 Unterrichtseinheiten à 45 Min. pro Woche für eine Vollzeitstelle.
2. Die GEW Berlin setzt sich innerhalb der GEW auf Bundesebene dafür ein, dass ein Honorar in Höhe von 71,70 € pro Unterrichtseinheit bei den vom BAMF finanzierten Kursen bezahlt wird.
3. Die GEW Berlin setzt sich bei der Senatsbildungsverwaltung dafür ein, dass das Berliner Vergabegesetz auch im Bildungsbereich angewandt wird.
4. Die GEW Berlin setzt sich innerhalb der GEW auf Bundesebene dafür ein, dass für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Bundesebene das sich in Arbeit befindliche Bundestariftreuegesetzes, das die EU-Vergaberichtlinie für den Bund umsetzen wird, im Bildungsbereich angewandt wird.
5. Die GEW Berlin engagiert sich auf Grundlage der vorstehenden Forderungen in den GEW-Bundesgremien dafür ein, dass diese sich öffentlichkeitswirksam bei der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien für die zügige Umsetzung eines Tariftreuegesetzes einsetzen und eine nachhaltige Verbesserung der Lage der Lehrenden und der Träger der staatlich verantworteten Erwachsenenbildung auch im vom BMAS geplanten Bundes-Weiterbildungsgesetz durchsetzen.