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Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage des Schulgesetzes, §17

Die GEW BERLIN stellt fest, dass derzeit das Thema „Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage des Schulgesetzes, §17“ in der Senatsbildungsverwaltung eine geringe Aufmerksamkeit erfährt. Die GEW BERLIN bekennt sich zur Gemeinschaftsschule als eigenständiger Schulform und fordert auf der Grundlage des Schulgesetzes §17 die Senatsbildungsverwaltung auf, rechtlich dafür Sorge zu tragen, dass bezirkliche Entscheidungsträger die Gemeinschaftsschulen nicht zur Erweiterung der ISS-Kapazitäten ab Klasse 7 missbrauchen und damit massiv in Schulkonzepte eingreifen und den Fortbestand von einzelnen Gemeinschaftsschulen gefährden.