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Werteerziehung in der Berliner Schule

Beschluss der Frühjahrs LDV 2005 (25./26.05.2005)

Letzte Aktualisierung: 25.05.2005

1. Werteerziehung ist Aufgabe der gesamten Schule

Die GEW BERLIN fordert ein, in der bildungspolitischen Debatte die Aufgabe der Werteerziehung in der Berliner Schule entsprechende dem § 1 des Berliner Schulgesetzes als Aufgabe der gesamten Schule, aller Unterrichtsfächer und Lehrkräfte zu bestimmen und entsprechend zu fördern. Darüber hinaus muss die Schule als Ganze in Raum und Zeit für Kommunikation und gemeinsames Handeln bieten, wodurch eine Atmosphäre von Verständnis und gegenseitigem Respekt zwischen Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlicher religiöser und kultureller Prägung überhaupt erst möglich werden. Nur eine Schule für alle als Ganztagsschule kann dafür letztlich hinreichend Gewähr bieten. Die GEW BERLIN regt an, dass die Schulen in ihren zu entwickelnden Schulprogrammen der Aufgabe der Werteerziehung ein größeres Gewicht einräumen.

Die Curricula bestehender Fächer sollten dahingehend überprüft werden, ob sie die durch § 1 des Berliner Schulgesetzes vorgegebenen Aufgaben der Werteerziehung bereits hinreichend widerspiegeln. Anderenfalls sollten sie überarbeitet bzw. ergänzt werden. Dabei ist auch der stärkeren Vermittlung interkultureller Kompetenz entsprechend der KMK-Empfehlung zur Interkulturellen Bildung und Erziehung Rechnung zu tragen.

Für die GEW BERLIN ist es wegen der Verankerung der Werteerziehung im § 1 des Berliner Schulgesetzes als Gesamtaufgabe der Schule nicht vertretbar, Werteerziehung allein an einzelne Unterrichtsfächer wie z.B. Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER), Ethik/Philosophie oder freiwilligen bekenntnisgebundene Religions- und Weltanschauungsunterricht zu delegieren. Jedoch können diese Fächer - wie andere Fächer auch - durchaus spezifische Beiträge zur Werteerziehung erbringen.

2. Kein Wahlpflichtbereich LER bzw. Ethik/Philosophie und Bekenntnisunterricht

Angesichts der großen Vielfalt von Kulturen, Religionen und Weltanschauungen im Land Berlin lehnt die GEW BERLIN die Forderungen der Kirchen, der CDU und der FDP nach Einführung eines Wahlpflichtbereiches mit einem Fach LER oder Ethik/Philosophie und bekenntnisgebundenem Religions- und Weltanschauungsunterricht strikt ab. Auch ist ein allgemein bildender Unterricht wie Ethik oder LER aus pädagogischer Sicht grundsätzlich nicht mit einem bekenntnisgebundenen Religions- oder Weltanschauungsunterricht austauschbar.

Die gegenwärtige Kritik der Kirchen, der CDU und der FDP sowie einzelner Persönlichkeiten aus der SPD an bildungspolitischen (Vor-)Entscheidungen für LER als Pflichtfach ist aus Sicht der GEW völlig unbegründet. Der Staat ist souverän und auch berechtigt, neue Unterrichtsfächer einzuführen, wenn er dies bildungspolitisch und/oder pädagogisch für erforderlich hält. Im Übrigen ist selbstverständlich, dass staatliche Unterrichtsfächer dem Verfassungsgebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität Rechnung tragen müssen. Staatliche Fächer sind deshalb kein "Weltanschauungsunterricht" und beinträchtigen auch nicht die durch die Verfassung garantierte Religionsfreiheit.

Religions- und Weltanschauungsunterricht soll in Berlin auch weiterhin uneingeschränkt freiwillig in der Verantwortung der Bekenntnisgemeinschaften verbleiben. Ein Bekenntnisunterricht ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Bekenntnisgemeinschaften. Die in Berlin bestehende und bewährte Trennung von Kirchen und staatlicher Schule soll beibehalten werden. Dies muss gerade angesichts der Vielzahl unterschiedlichster Bekenntnisgemeinschaften in Berlin betont werden, die verfassungsrechtlich alle den Anspruch auf Gleichbehandlung durch den religiös-weltanschaulich neutralen Staat haben.

3. Sicherung der hohen Qualität eines werteorientierenden LER-Unterrichts

Die GEW BERLIN begrüßt die beabsichtigte Einführung eines werteorientierenden Pflichtfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) bzw. Ethik/Philosophie. Dieses Fach muss für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich sein. Eine Abmeldung davon ist angesichts der großen Vielfalt von Kulturen, Religionen und Weltanschauungen in Berlin auch aus pädagogischen Gründen abzulehnen. Gerade in Berlin kommt es darauf an, in der Schule eine für alle gemeinsame Grundbildung zu unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln und das gemeinsame Gespräch über die unsere Gesellschaft tragenden Werte zwischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Bekenntnisse und Weltanschauungen zu fördern. Das ist nur in einem gemeinsamen Unterricht ausreichend möglich.

Die GEW BERLIN wird sich für den Fall der Entscheidung zur Einführung eines neuen Faches aktiv in die Diskussion darüber einbringen, wie sowohl hinsichtlich des Curriculums und der Lehr- und Lernmittel wie auch der Qualifizierung der Lehrkräfte eine möglichst hohe Qualität erreicht werden kann.

Das Ziel des neuen Faches könnte darin bestehen, in besonderer Weise dazu beizutragen, Grundwissen zu Fragen des Zusammenlebens, der Ethik und zu verschiedenen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. In besonderer Weise könnte dieser Unterricht angesichts der großen Pluralität in Berlin das gemeinsame Wertefundament der Menschenrechte und des Grundgesetzes fördern und besondere Möglichkeiten bieten, Fähigkeiten zum gegenseitigen Verstehen und zum Dialog zu entwickeln (interkulturelle Kompetenz). Es darf allerdings nicht nur um die Vermittlung von Wissen, sondern es muss um die Vermittlung von Einstellungen und Haltungen gehen. Dies benötig sehr viel Zeit, handlungs- und erfahrungsorientierte Methoden, viele Übungen, Wiederholungen und ein kontinuierliches, kleinschrittiges Lernangebot über alle Schuljahre hinweg. Deshalb ist es wichtig, dass der Rahmenlehrplan für das neue fach nicht dazu verpflichtet, eine große Menge an Inhalten bewältigen zu müssen. Er benötigt Raum für die Entwicklung schulinterner Curricula, damit an die aktuelle Lebenssituation der Schüler/innen angeknüpft werden kann.

Der Konzipierung eines LER-Unterrichts für die Berliner Schule sollte eine gründliche Analyse vorausgehen, welche Grundbildung zu Fragen der Lebensgestaltung und -orientierung, der Ethik/Philosophie und der Religionskunde in den bestehenden Fächer bisher vermittelt wird und welche Ergänzungen erforderlich sind. Außerdem sollte der Rahmenlehrplan auf der Grundlage der sozialpädagogischen Ansätze und Konzepte, die in den letzten Jahren in vielen Schulklassen eingesetzt und erprobt wurden, erarbeitet werden, zu denen nicht nur das Soziale Lernen bzw. soziale Lernprogramme zählen, sondern auch die konstruktive Konfliktbearbeitung, die konfrontative Pädagogik, die Mediation, die gewaltfreie Kommunikation, die Anti-Aggressivitäts-Trainings etc.

In der Grundschule sollten LER-Themen in den Klassen 1-4 in den erweiterten vorfachlichen Unterricht und in den Klassen 5-6 in einen eigenständigen, stundenmäßig erweiterten Sozialkunde-Unterricht integriert werden. An den Oberschulen, d.h. ab Klasse 7 wäre ein selbständiges Fach LER denkbar. Im Sinne des Schulgesetzes ist die nähere pädagogische und organisatorische Ausgestaltung Aufgabe des Schulprogramms und der Schulentwicklung.

Die Zustimmung der GEW Berlin zur Integration neuer Inhalte in vorhandene Fächer und zu einem Fach LER ist nur dann möglich, wenn dem auch ein pädagogisch tragfähiges und hinsichtlich der Umsetzung realistisches Konzept zugrundegelegt würde.

Wichtige Elemente eines solchen Konzepts sind aus Sicht der GEW:

  • Es werden bei LER vor allem Inhalte aufgenommen, die nicht ohnehin schon Gegenstand anderer Fächer sind bzw. zweckmäßig sein könnten;
  • Die neuen Inhalte werden curricular verankert;
  • Methodik und fachspezifische Didaktik sind zu erarbeiten und geeignete Lehr- und Lernmittel bereit zu stellen;
  • Ein Angebot einer umfassenden Fortbildung im Bereich der Werteerziehung für die Lehrkräfte muss bereit gestellt werden.

Wenn eine Entscheidung für ein neues Fach LER fällt, muss

  • grundsätzlich das Fach LER zusätzlich mit zwei Wochenstunden ausgestattet werden ohne Kürzung in anderen Fächern;
  • die Möglichkeit gegeben sein, diese Stunden auch in fächerübergreifende Lösungen einzubringen;
    durch eine angemessene Zusatzqualifizierung auch Lehrkräften des bekenntnisgebundenen Religions- und Lebenskundeunterrichts ermöglicht werden, das Fach LER zu unterrichten;
  • das Fach LER für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich gemacht werden, d.h. eine Abmeldemöglichkeit zugunsten eines Bekenntnisunterrichts darf es nicht geben.

4. Gewährleistung eines gesellschaftlichen Dialogs bei der Ausgestaltung des neuen Faches

Bei der Bestimmung der Ziele und Aufgaben des neuen Faches und der Erarbeitung der Anforderungen an die Curricula und die Lehrerbildung für das neue Fach soll durch einen Runden Tisch ein möglichst breiter Konsens zwischen verschiedenen Gruppen in Berlin erreicht werden.

Sollte im Berliner Abgeordnetenhaus die Entscheidung für die Einführung eines Pflichtfaches LER fallen, wünscht sich die GEW, dass sich dann die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Berlin in konstruktiver Weise an der Debatte um die Ausgestaltung dieses Faches beteiligen. Das gleiche gilt für neue Inhalte in vorhandenen Fächern, soweit sie Fragen von Religion bzw. Weltanschauung betreffen.