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Zumessungsrichtlinien für das Schuljahr 2008/09

LV-Beschluss Nr. 032/06/08

Die GEW BERLIN begrüßt, dass im Schuljahr 2008/09 auch benachteiligte SchülerInnen deutscher Herkunftssprache gefördert und für weiterführende Schulen mehr Fördermittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die GEW BERLIN kritisiert, dass diese Verbesserung ausschließlich durch Umverteilung der vorhandenen Lehrerstunden erfolgen soll.

Die GEW BERLIN lehnt die Kürzung der Zumessung von Stunden an Grundschulen mit einem hohen Anteil SchülerInnen ndH, vielen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder hohen Klassenfrequenzen ebenso ab wie die Kürzung der Lehrerstunden für den gemeinsamen Unterricht an Oberschulen.

Die GEW BERLIN fordert den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, den Entwurf für die Zumessungsrichtlinien 2008/09 in folgenden Punkten zu verändern:

  1. Die personelle Ausstattung der Schulen muss entsprechend den zusätzlichen Aufgaben der Lehrkräfte verbessert werden. So sind u.a. Lehrerstunden für die Erstellung von Bildungsplänen/Förderung von SchülerInnen in der Sek I und Anrechnungsstunden für Schulentwicklung, schulinterne Curricula, Vergleichsarbeiten vorzusehen. Wir fordern dazu einen Entlastungspool von zwei Prozent der anerkannten Unterrichtsstunden (siehe Initiativantrag des HPR 2006).
  2. Zur Einführung eines wirksamen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements (entsprechend der DV Gesundheit) muss pro Dienststelle eine Lehrerstelle für die Aufgaben einer Gesundheitskoordinatorin ausgewiesen werden.
  3. An den Schulen ist eine ausreichende Vertretungsreserve im Umfang von 10% des anerkannten Unterrichtsbedarfs vorzusehen.
  4. Grundschulklassen mit hohen Frequenzen müssen weiterhin Teilungsstunden im bisherigen Umfang zugewiesen werden, damit die pädagogische Qualität erhalten bleibt.
  5. Die reduzierten Zumessungsfrequenzen in der Grundschule in Schulen > 40% SchülerInnen ndH müssen erhalten bleiben.
  6. Für die Ausweitung der Sprachförderung auf Kinder deutscher Herkunft (die wir begrüßen!) müssen - entsprechend dem Bedarf - zusätzliche Lehrerstellen bereit gestellt werden. Für verstärkte Sprachförderung an Oberschulen sind ebenfalls die notwendigen Stunden zusätzlich zu finanzieren. Der vorgesehene Abzug von Förderstunden aus Grundschulen mit einem hohen Anteil von SchülerInnen ndH ist pädagogisch falsch und muss zurück genommen werden! 
  7. DaZ-Stunden müssen den Schulen (auch < 40% ndH) weiterhin nach dem tatsächlichen Förderbedarf zugewiesen werden.
  8. Für den gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen müssen die Förderstunden entsprechend dem Förderbedarf des einzelnen Kindes zugewiesen werden. Eine Deckelung der Stellen für die Integration aufgrund des Haushaltsvorbehalts widerspricht dem Vorrang der gemeinsamen Erziehung.
  9. Für alle Klassen der flexiblen Schulanfangsphase muss eine Höchstfrequenz von 24 SchülerInnen festgelegt werden.
  10. Die Benachteiligung der Jahrgangsmischung 1 - 3 der Schulanfangsphase muss zurückgenommen werden. Für alle jahrgangsgemischten Klassen müssen mindestens 2 zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden.
  11. Ein Dispositionspool darf nur für den Ausgleich von unvorhersehbarem Zusatz- oder Förderbedarf vorgehalten werden. Der geplante Umfang der im Bezirk frei zu verteilenden Lehrerstellen muss daher drastisch reduziert werden.
  12. Die Lehrerstunden aus dem Dispositionspool der bezirklichen Schulaufsicht müssen nach klaren, transparenten und überprüfbaren Kriterien vergeben werden.
    Darüber hinaus fordert die GEW BERLIN, zukünftig die Zumessung des gesamten pädagogischen Personals der Schulen in einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift festzulegen.