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How-to

Aktiv werden gegen Corona

Wenn ihr mit der Umsetzung des Präsenzunterrichts unzufrieden seid, kann man für besseren Gesundheitsschutz selber aktiv werden! Vier Möglichkeiten.

Seit einem Jahr herrscht nicht nur Pandemie, sondern auch Chaos an den Schulen wegen der schlechten Kommunikation und Intransparenz der Senatsverwaltung für Bildung—ganz zu schweigen von der Missachtung des Gesundheitsschutzes! Mindeststandards gibt es trotzdem, und nur mit eurem Engagement werden sie an jeder Schule eingehalten.

An jeder Schule sollten Masken, Tests und genügend Seife für die Beschäftigten bereitstehen,. Die Schule entscheidetselbst, wie die Testpflicht im Detail abläuft und wie die Masken und Tests verteilt werden. Jede Schule muss einen eigenen Hygieneplan entwickeln, sowohl für Zeiten des Lockdowns wie auch für den Wechselunterricht. Nicht immer werden die Rechte von Teilzeitbeschäftigten berücksichtigt; manchmal vertrauen die Schulleitungen ihren Kollegien zu wenig und fordern Präsenz, wo man eigentlich zu Hause bleiben sollte.

Wenn ihr mit der Umsetzung des Präsenzunterrichts unzufrieden seid, kann man für besseren Gesundheitsschutz selber aktiv werden! Hier sind vier Möglichkeiten:

  1. Schulkonferenz aktivieren: Einige Schulleitungen ignorieren ihre Schulkonferenzen. Dieses Gremium kann die Schulleitung dazu zwingen, ihre Entscheidungen vor der Schulaufsicht zu rechtfertigen und spricht im Namen der gesamten Schule. Die Mitglieder – insbesondere die Personal- und Elternvertretung – sollten sich vernetzen und absprechen. Ein Fünftel der Mitglieder der Schulkonferenz reicht, um durchzusetzen, dass eine Sitzung stattfindet.
  2. Meldet euch bei euren Personalvertretungen:  Personalräte, bei der Frauenvertretung oder bei der Schwerbehindertenvertretung! Sie haben ein Recht auf Einsicht der Hygienepläne und führen dann Gespräche mit Schulleitung und Schulaufsicht. Ohne die Hinweise von euch tappen die Personalvertretungen im Dunkeln – bei ca. 60 Schulen pro Bezirk. Die Gespräche mit den Personalvertretungen unterliegen der Schweigepflicht, da seid ihr also sicher.
  3. Gefährdungsanzeige schreiben: Nach § 16 Abs. 1 ArbSchG haben die Beschäftigten die Pflicht, dem Arbeitgeber jede von ihnen festgestellte un-mittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit zu melden. Eine Gefährdungsanzeige weist auf konkrete, gesundheitsgefährdende individuelle Probleme am Arbeitsplatz hin. Sie führt zu einem Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten. Man sollte sie immer zusätzlich an den Personalrat senden. In der Schule wäre eine Gefährdungsanzeige z. B. produktiv, wenn man angewiesen wird, in nicht lüftbaren Räumen zu arbeiten.
  4. Mit der Presse sprechen: Man darf mit der Presse als Kolleg*in einer Schule sprechen. Man darf nur nicht ohne Genehmigung der Schulleitung für die Schule sprechen. Einige Schulleitungen sehen das anders – deine Personalräte und deine GEW stehen dir zur Seite, falls sie zum Maulkorb greifen wollen. Die GEW bekommt häufig Presseanfragen. Erfahrung mit Testen, Quarantäne, Hybrid-/Wechsel-/Digitalunterricht, und der Notbetreuung sind regelmäßig gefragt als authentischer Praxisbericht aus der Schule. Falls du bereit bist, aus deiner Erfahrung zu berichten, melde dich bitte bei markus.hanisch(at)gew-berlin(dot)de mit Name, Schule, Beruf, Mobilnummer und Mailadresse.