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Corona-Pandemie

Aktuelles zur Arbeit von Betriebsräten

Die aktuelle Lage stellt die gesamte Arbeitswelt vor erhebliche Herausforderungen. Das gilt natürlich auch für die Arbeit der Betriebsräte.

Angesichts der aktuellen Situation ist für die meisten nicht mehr problemlos möglich, eine Betriebsratssitzung durchzuführen. Das BetrVG schreibt persönliche Anwesenheit nicht ausdrücklich vor, aber deren Erforderlichkeit wurde bisher von der Mehrheit der Kommentator*innen (nicht von allen) aus dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit (§ 30 S. 4 BetrVG) bzw. den Vorgaben zur Beschlussfassung mit der Mehrheit der Anwesenden (§ 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG) abgeleitet.

Die Erklärung des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil vom 20. März, dass Beschlüsse aus Betriebsratssitzungen via Videokonferenz nach seiner Auffassung in dieser Situation ausnahmsweise möglich und wirksam seien, hat keine Rechtskraft und schafft keine Sicherheit. Die Gerichte sind unabhängig von der Exekutive und nicht an eine Ministererklärung gebunden, so dass auf diesem Wege gefasste Beschlüsse im Nachhinein angegriffen werden könnten.

Wir empfehlen daher, nur notwendige Beschlüsse zu fassen. Vor Inanspruchnahme der elektronischen Kommunikationsmittel sollte eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden, in welcher dieser sich verpflichtet, diese Beschlüsse nicht anzugreifen. Die Beschlüsse sollten zudem in der nächsten Präsenzsitzung nachträglich bestätigt werden.

Ganz wichtig: Betriebs- oder Personalräte sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine von Arbeitgebern vorgelegten Betriebsvereinbarungen unterschreiben, mit denen sie auf Rechte verzichten oder Einschränkungen hinnehmen. Insbesondere ist Vorsicht geboten bei dem Abbau von Arbeitszeitkonten und angeordneten Minusstunden. Regelungen zum Home-Office müssen arbeitnehmerfreundlich gestaltet werden. Betriebs- und Personalräte sollten sich vor Abschluss einer BV oder DV intensiv mit ihrer Gewerkschaft beraten.

Kontakt
Sabine Herzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon:  030 / 219993-41

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Links
  • Aktuelles zur Corona-Krise - Die GEW informiert