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Corona-Pandemie

Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Letztes Jahr verstarb ein Kollege an einer Schule aus Friedrichshain-Kreuzberg an den Folgen einer Corona-Infektion. Die Unfallkasse hat diese Infektion als Arbeitsunfall anerkannt.

Somit erhalten die Hinterbliebenen eine deutlich bessere Versorgung. Die GEW Friedrichshain-Kreuzberg und die GEW Personalräte haben sich mit voller Kraft für die Anerkennung eingesetzt. Die Beratungsstelle für Berufskrankheiten begleitete und unterstützte den Prozess.

Bei einer Coronainfektion ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Unfallmeldung vorzunehmen. Alleine der Verdacht sich im beruflichen Kontext infiziert zu haben, ist ausreichend. Bei Problemen sollten die Beschäftigtenvertretungen und die GEW einbezogen werden. Die Beratungsstelle für Berufskrankheiten, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, bietet rund um das Thema kostenlose Beratung an.

Covid-19 kann auch bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst oder der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium eine Berufskrankheit sein. Zu den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zählen insbesondere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Hilfe für Behinderte, für psychisch Kranke und für Menschen in besonderen Situationen (Süchtige, Wohnungslose usw.).

Eine Anerkennung als Berufskrankheit kommt infrage, wenn

  • das SARS-CoV-2-Virus durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde,
  • Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgte.

Wichtig ist es, den Arbeitgeber und die Unfallversicherung zeitnah von dem Verdacht zu informieren und eventuelle Nachweise für berufliche Kontakte zu sichern bzw. sich selbst aufzuschreiben, wann, wo und wie möglicherweise Kontakte mit infizierten Personen während der beruflichen Tätigkeit erfolgte. Es sollte auch der Arbeitgeber aufgefordert werden, den Verdacht auf Berufskrankheit anzuzeigen, entsprechende Daten zu sichern und an die Unfallversicherung weiterzugeben. Auch behandelnde Ärzt*innen können den Verdacht auf Berufskrankheit bei der Unfallversicherung anzeigen.

Weitere Informationen findet man zum Beispiel unter www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp

Kontakt
Katja Metzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon:  030 / 219993-58

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Kontakt
Sabine Herzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
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