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Standpunkt

Arbeitsschutz auch jetzt mitbestimmen

Arbeitsschutz muss auch in Krisenzeiten mitbestimmt werden. Das war in den letzten Monaten eine große Herausforderung für Betriebsrät*innen.

Foto: pixabay

Pädagog*innen in der Eingliederungshilfe sind nun ein wenig entlastet. Sie gehören (nun doch) in die Kategorie zwei der Impfpriorisierung. Dies ist das Ergebnis anhaltender Proteste von Gewerkschaften und Verbänden gegen die ursprünglich vorgesehene Regelung. Dem vorausgegangen sind Monate, in denen der Arbeitsschutz überall neu geregelt werden musste, von Hygienemaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz bis zum Umgang mit Risikogruppen. Arbeitsschutz ist das große Thema des letzten Jahres. Für Betriebsrät*innen ist es eine Mammutaufgabe.

Arbeitsschutz ist nicht erst seit Corona oft ein schwieriges Thema in der Zusammenarbeit von Betriebsrät*innen und Arbeitgeber*innen. Müssen Betriebsrät*innen tatsächlich am BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) beteiligt werden und wie? Wie kann die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen gemeinsam umgesetzt werden, und welche Verfahren sollen dabei unter welcher Beteiligung des Betriebsrates Anwendung finden? Das sind nur zwei Beispiele aus dem Portfolio an Aufgaben und Herausforderungen, vor denen wir Betriebsrät*innen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz in den letzten Jahren standen. Und nun Corona, Infektionsschutzverordnung, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln. In Krisen kommen die Macher*innen zum Zug. Mitbestimmung wird manchmal als Hemmschuh für ein zackiges Krisenmanagement gesehen. Um dem etwas entgegensetzen zu können, müssen Betriebsrät*innen sich erst das notwendige Wissen aneignen. Kann man eine Betriebsvereinbarung Corona gerichtlich durchsetzen? Praktische Erfahrungen gibt es zunächst auch bei Anwält*innen nicht. Die Situation ist ein Novum. Zumindest ist klar, dass Arbeitsschutz und die Maßnahmen zu seiner Umsetzung Kernelemente der betrieblichen Mitbestimmung sind. Das gilt ebenso in Krisenzeiten.

Vielen Betriebsräten ist es mittlerweile gelungen, gegen alle Widerstände Vereinbarungen zum Arbeitsschutz in Pandemiezeiten zu treffen. In diesen Vereinbarungen konnten wir beispielsweise ein Verfahren festlegen, mit dem der besondere Schutz für Kolleg*innen aus Risikogruppen gewährleistet werden soll. Präventionsmaßnahmen werden nun gemeinsam mit den Arbeitgeber*innen verabredet. Testen und Impfen sind auf der gemeinsamen Agenda.

Großartig, dass die Eingliederungshilfe in Kategorie zwei der Impfpriorisierung gelandet ist – aber was ist mit der Jugendhilfe, mit innewohnenden Pädagog*innen in betreuten Wohngemeinschaften beispielsweise? Die getroffenen Regelungen zur Impfpriorisierung sind im Detail oft schwer nachzuvollziehen und erscheinen in der Umsetzung bürokratisch.

Wie und ob Schulen und Kitas geöffnet werden können, wird seit Monaten wieder und wieder diskutiert, aber stationäre Einrichtungen können nicht geschlossen werden, um Kontakte zu vermeiden. Lasst uns also unbürokratische Wege finden, damit auch alle Kolleg*innen in der Kinder- und Jugendhilfe geimpft werden können, genauso wie Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und alle anderen pädagogisch tätigen Menschen. Und das möglichst schnell. Denn Arbeitsschutz ist momentan nur in einem großen gemeinsamen Kraftakt umzusetzen. Wer abwartet, verliert.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46