Gewerkschaft
Aufarbeitung nach 50 Jahren
Der 1972 in Kraft getretene Radikalenerlass traf vor allem linke Staatsbedienstete und kostete viele von ihnen ihre Karriere. 50 Jahre später kommt endlich Bewegung in die Aufarbeitung dieses traurigen Kapitels der Bundesrepublik.
Der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 2. September 2021 »Folgen des Radikalenerlasses in West-Berlin anerkennen, Schicksale aufarbeiten, Betroffene rehabilitieren« markiert einen Etappenerfolg der GEW BERLIN, insbesondere der AG Berufsverbote. Entscheidend dabei ist die Aufforderung an den Senat, »sicherzustellen, dass die auf der Grundlage des Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972 erteilten Berufsverbote und deren Folgen für die Betroffenen wissenschaftlich aufgearbeitet und die Ergebnisse in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht werden«.
Ein halber Sieg
Dreierlei ist hierbei bedeutsam: Erstens muss zur Umsetzung dieses Beschlusses ein deutlicher Geldbetrag in die Hand genommen werden. Zweitens gibt es mit dem 30. April 2022 einen konkreten Stichtag für die Berichterstattung zur Projektumsetzung, und vor allem ist, drittens, eine inhaltliche Vorgabe für den Forschungsauftrag enthalten, nämlich eine Untersuchung der Folgen für die Betroffenen. In dieser Kombination ist der Beschluss weitergehender als die entsprechenden Parlamentsbeschlüsse von Bremen (2012), Niedersachsen (2016) und Hamburg (2018) und auch konkreter als ein gerade abgelaufenes Forschungsprojekt in Baden-Württemberg.
Erfolg also auf ganzer Linie? Leider nicht: Eine vollständige Rehabilitierung der ehemals Betroffenen durch eine Entschuldigung und eine Entschädigung im Einzelfall, wie wir es im Konsens mit Linken und Grünen gefordert hatten, war (noch) nicht durchsetzbar. Die SPD war (noch) nicht bereit, sich ihrer Verantwortung zu stellen, obwohl sie zur Zeit der Umsetzung des Radikalenerlasses in West-Berlin alleinregierend war. Dabei beruhigt es uns nicht, dass auch nirgendwo sonst in der Republik die weitergehenden Antragsziele erfüllt sind, gerade auch nicht auf Bundesebene.
Informieren, diskutieren, bewegen
Aber Resignation ist keine Lösung. Unterstützend zu geplanten Bundesaktivitäten anlässlich des Jubiläums »50 Jahre Radikalenerlass« wollen wir mit unserer gerade fertiggestellten Ausstellung – »Berufsverbote und politische Disziplinierung in West-Berlin – Vorgeschichte und Auswirkungen des Radikalenerlasses von 1972« – informieren und bewegen. Ergänzend zur Ausstellung bieten wir Begleitveranstaltungen, etwa szenischen Lesungen von Verhör-Protokollen, an. So möchten wir eine Diskussion über aktuelle Probleme anregen.
Dazu zählt die Frage, ob es einen neuen Radikalenerlass für Bewerber*innen aus dem Umfeld von AfD, Pegida und Co. geben sollte. Wir meinen: nein! Die historischen Erfahrungen mit dem Radikalenerlass von 1972 und aus der Adenauer-Zeit zeigen, dass dabei wiederholt die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit überschritten worden sind und dass es jeweils in erster Linie um die Kriminalisierung linker Kräfte ging. Dagegen kann es nur eine rhetorische Frage sein, ob Holocaust-Leugner*innen und Menschen, die Volksverhetzung betreiben ungehinderten Zugang zu Polizei und Bundeswehr, zu Schule und Hochschule bekommen sollten. Natürlich nicht!
Der Verfassungsschutz (VS) spielte nicht nur in der Auseinandersetzung um den Radikalenerlass eine sehr fragwürdige Rolle, sondern hat sich gerade auch in Berlin und Brandenburg in jüngster Zeit als wesentlicher Teil des Problems im Kampf gegen Rechtsentwicklung und Terror erwiesen. Wie also können wir die Unterwanderung der Demokratie durch Geheimdienste verhindern? Völlig klar ist: Um solche dicken Bretter zu bohren, bedarf es der Kraft der ganzen Zivilgesellschaft, insbesondere auch der Gewerkschaften!
Liebe Kolleg*innen, dafür brauchen wir auch eure Hilfe und wir freuen uns auf eure Fragen, eure Kreativität und Mitarbeit! Insbesondere wünschen wir uns jüngere Kolleg*innen, die zum Thema mitarbeiten, denn es geht auch um Gegenwarts- und Zukunftsfragen. Die AG Berufsverbote trifft sich (in der Regel) am ersten Montag des Monats um 17 Uhr in der Ahornstraße. Ob die für den 19. Januar 2022 geplante Ausstellungseröffnung stattfinden kann, werden wir zeitnah bekanntgeben.