arme Kinder, reiches Land
Aus der Zeit gefallen
Die Herkunft sollte nicht den Bildungsweg bestimmen. Zu diesem Zweck muss auch das BAföG dringend weiterentwickelt werden.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat im Jahr 1971 in Kraft. Die Herkunft der Menschen sollte nicht ihren Bildungsweg und ihre berufliche Zukunft bestimmen. Dies bleibt Motivation und Anspruch für eine Politik, die sich den Werten der Sozialen Demokratie verpflichtet fühlt. Das BAföG ist ein zentrales Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.
Seit vielen Jahren sinkt jedoch die Zahl der BAföG-Empfänger*innen. Nur noch etwa ein Viertel der förderberechtigten Studierenden erhielten im Jahr 2016 BAföG. Dabei gibt es so viele Studierende wie noch nie. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dazu darauf hingewiesen, dass die verfügbaren Zahlen im BAföG-Bericht nicht den aktuellen Rechtsstand widerspiegeln. Auch würden laut BMBF aufgrund einer belebten Konjunkturlage im Arbeitsmarkt weniger Menschen staatliche Unterstützungsleistungen brauchen. Doch die Arbeitsmarktentwicklungen der letzten Jahre sind für viele Menschen sehr unterschiedlich verlaufen. Das belegt der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht.
BAföG erreicht Förderbedürftige nicht
Die Haushaltsabschlüsse des Bundes zeigen, dass das BMBF selbst mit einer anderen Entwicklung gerechnet hat. Die für das BAföG eingestellten Haushaltsmittel wurden seit Jahren nicht vollständig abgerufen. Zuletzt verblieben im Jahr 2017 circa ein Viertel der Mittel für den Zuschussanteil des Studierenden-BAföG im Geldbeutel des Bundesfinanzministers. Der Haushaltsplan des BMBFs für das Jahr 2018 sieht für diesen Punkt nun eine Reduzierung um circa 8 Millionen Euro vor. Der eindeutig gegebene Reformbedarf ist erkannt worden und findet seinen Niederschlag im Koalitionsabkommen, in dem festgehalten worden ist: »Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis zum Jahr 2021 eine Trendumkehr zu schaffen.«
Die Angst, sich zu verschulden
Für die aktuelle Lage gibt es verschiedene Erklärungsansätze. Es wird geschätzt, dass 40 bis 60 Prozent der förderberechtigten Studierenden gar keinen Antrag stellen. In der letzten Sozialerhebung wurde deutlich, dass viele zu wissen glauben, dass sie, ihre Ehepartner*in oder ihre Eltern zu viel verdienen oder zu viel Vermögen haben, um BAföG zu erhalten. Sie stützen sich dabei auf Erfahrungen Bekannter und Familienangehöriger. Viele bedenken zum Beispiel nicht, dass ein studierendes Familienmitglied auf den eigenen BAföG-Antrag begünstigend wirkt.
Besonders bedenklich ist, dass unter denjenigen, die keinen Antrag stellen, ein Viertel angeben, dies aus Angst vor Verschuldung nicht zu machen. In der Gruppe derer, die keinen Antrag stellen, ist der Anteil der Menschen aus einer »niedrigen« Bildungsherkunft mit 37 Prozent deutlich höher als derer mit einer »hohen« Bildungsherkunft.
Es gilt, die Informationen über das BAföG und dessen Berechnung besser aufzubereiten und bekannt zu machen. Eine Möglichkeit die Antragszahlen zeitnah zu erhöhen, ist die Aussicht auf einen erfolgreichen Antrag. Hierzu sollten die Freibeträge für die Einkommen der Eltern, der Ehepartner*in und der Studierenden selbst erhöht werden. Dies ist auch angesichts der jüngsten Tarifabschlüsse geboten, um durch die erreichten Lohnsteigerungen nicht einen BAföG-Anspruch zu verlieren und damit finanziell schlechter zu stehen, als vor dem Tarifabschluss.
Handlungsbedarf besteht auch bei den verschiedenen Pauschalen. Die Pauschalen für Wohnen, Krankenkassen- und Pflegeversicherung sind zu niedrig, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Besonders unverständlich ist die verzögerte Handlung bei den Pauschalen für die gesetzlichen Krankenkassen- und Pflegeversicherungen, weil der Gesetzgeber diese selbst festlegt.
Mietpreise steigen auch ohne Studierende
Auch die gestiegenen Wohnkosten sollten verstärkte Beachtung finden. Die aktuelle Bundesratsinitiative des Berliner Senats geht in die entsprechende Richtung. Die Argumentation, dass Immobilienbesitzer*innen ihre Mieten erhöhen werden, sobald Studierende eine höhere Wohnpauschale erhalten, ist sicher nicht völlig unbegründet. Doch würden Vermieter*innen auch andere Formen der BAföG-Erhöhung abzuschöpfen versuchen. Die aktuelle Mietpreisentwicklung in vielen Städten läuft auch ohne die Studierenden weiter. Gegen höhere Mieten und Verdrängung helfen eine funktionierende Mietpreisbremse und eine effektive Wohnungsbaupolitik – das BAföG ist das falsche Lasso für das Einfangen davon galoppierender Mieten.
Auch die Pauschale für den Grundbedarf sollte angepasst werden. Derzeit liegt sie unterhalb des ungenügenden Hartz IV-Satzes. Bei der Diskussion über die Höhe der Pauschalen wäre hilfreich, wenn die Pauschale für den Grundbedarf anhand eines nachvollziehbaren Modells berechnet und festgelegt werden könnte. Ihre automatische jährliche Anpassung an den tatsächlichen Bedarf würde für das BAföG mehr öffentliches Vertrauen und Verlässlichkeit bedeuten.
Die Frage bleibt, wie das BAföG an die Herausforderungen des Lernens von morgen angepasst wird. Bildungsbiografien werden komplexer. Erwerbs- und Lernphasen werden sich vermehrt abwechseln oder sogar überschneiden. Neben der Arbeit und anderen Verpflichtungen wird noch öfter als heute eine Weiterbildung, voraussichtlich auch verstärkt in Hochschulen, gemacht. Folgerichtig sollte für das BAföG die Förderhöchstdauer und das Höchstalter bei Studienbeginn neu diskutiert werden.
Und weil lebenslanges Lernen Zeit braucht, ist eine Öffnung des BAföG für Studierende in einem Teilzeitstudium zu empfehlen. Zwar können Menschen heute in einem Teilzeitstudium staatlich gefördert werden. So können Personen mit einem überdurchschnittlichen Berufslehrabschluss und ein paar Jahren Berufserfahrung für ihr Teilzeitstudium beispielsweise mit dem Aufstiegs-Stipendium des BMBF gefördert werden. Doch der Unterschied zwischen diesen zwei Instrumenten ist der Rechtsanspruch. Ein Stipendium wird an einen ausgewählten Kreis vergeben. Das BAföG ist hingegen ein Rechtsanspruch für alle, die die aufgestellten Kriterien erfüllen. Es ist deswegen auch das zentrale staatliche Förderinstrument in der Bildungslandschaft von morgen.
Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen: Das BAföG muss flexibler werden, wenn es in die Lebensrealität einer sich verändernden Gesellschaft passen soll. Dann kann staatliche Unterstützung Bildungsgerechtigkeit fördern und die Bürger*innen bei der Bewältigung der zukünftigen Änderungen der Arbeits-welt unterstützen. Dabei ist es nicht entscheidend, in welchen Einrichtungen die (Weiter-)Bildung angestrebt wird. Bildungsgerechtigkeit herzustellen bedeutet Zukunftschancen und -gerechtigkeit zu garantieren. Langfristig teurer als gute Bildung ist – wie schon John F. Kennedy bemerkte – nur eins: keine Bildung.