Recht & Tarif
Basics der Personalratsarbeit
Die schulischen Personalräte vertreten eure Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und beraten euch in vielen kleinen und großen Fragen. Dieser Artikel gibt einen Einblick in ihre Arbeit und zeigt auf, wie der Personalrat euch helfen kann.
Kolleg*innen an allgemeinbildenden Schulen wenden sich meist mit Fragen direkt an ihren örtlichen Personalrat im Bezirk (öPR). Außerdem gibt es den Gesamtpersonalrat mit Vertreter*innen aus allen Bezirken, die sich zweiwöchentlich zur Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Angelegenheiten treffen. Die Beschäftigten an den zentralverwalteten und berufsbildenden Schulen wenden sich an ihren eigenen Personalrat (PR zbS), auch die Lehramtsanwärter*innen haben einen eigenen Personalrat (PR LAA). Für den gesamten öffentlichen Dienst gibt es außerdem noch den Hauptpersonalrat.
Die Aufgaben der Personalräte sind vielfältig
Das Personalvertretungsgesetz gibt den Personalräten drei unterschiedliche scharfe Schwerter in die Hände: Das Informationsrecht, das Mitwirkungsrecht und das Mitbestimmungsrecht. Der Personalrat prüft beispielsweise bei der Einstellung jede Eingruppierung. So konnte erreicht werden, dass zahlreiche fehlerhafte Einstufungen korrigiert wurden und diese Kolleg*innen seitdem monatlich mehr Lohn erhalten. Auch die dienstlichen Beurteilungen bekommt der Personalrat vorgelegt und kann im Rahmen der Mitwirkung eine Erörterung mit der Dienststelle veranlassen, wenn eine Note unbegründet erscheint. Kolleg*innen können sich mit vielen Fragen oder Problemen an den Personalrat wenden, zum Beispiel zu Umsetzungswünschen, Teilzeitanträgen oder Mehrarbeit, bei Problemen mit Vorgesetzten und Mobbing. Auch Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein wichtiges Thema, nicht erst seit der Pandemie. Der Personalrat begleitet Kolleg*innen auf Wunsch zu Präventionsgesprächen, berät zum Hamburger Modell und begeht Schulen im Rahmen der Sicherheitsbegehungen. Darüber hinaus bestimmt der Personalrat bei der Digitalisierung mit. Er achtet wie bei den Mobilen Endgeräten auf den Datenschutz, Begrenzung der Erreichbarkeit oder ergonomisches Arbeiten.
So können die GEW-Personalräte täglich in vielen Fällen dazu beitragen, dass Kolleg*innen zu ihrem Recht kommen, dass die Lohnzahlung stimmt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. In letzter Konsequenz kann der Personalrat aber auch klagen, wenn eines seiner Rechte verletzt wird.
Darüber hinaus kann der Personalrat initiativ tätig werden. So wurde beantragt, dass die Schulen mehr Masken und Desinfektionsmittel erhalten. Über den Abschluss mit Dienstvereinbarungen kann der Personalrat grundsätzliche Regelungen mit der Dienststelle vereinbaren. In der Dienstvereinbarung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit hat der Gesamtpersonalrat zum Beispiel erreicht, dass Erzieher*innen wöchentlich vier Stunden Vor- und Nachbereitungszeit erhalten. Derzeit laufen die Verhandlungen zu einer Neuauflage dieser Dienstvereinbarung.
Die Mehrheit entscheidet
Wie viele Mitglieder der Personalrat der öPR und PR zbS hat, ist abhängig von der Beschäftigtenzahl in den einzelnen Regionen. In den zwölf Berliner Regionen liegt die Anzahl der Mitglieder zwischen 12 und 17, die durch Wahlen im Rhythmus von vier Jahren gewählt werden. Im PR zbS gibt es aktuell 21 Mitglieder. Das Personalvertretungsgesetz §29 gibt vor, dass aus den Mitgliedern ein Vorstand zu wählen ist, dessen Größe vom Personalrat individuell festgesetzt werden kann. Es muss auch ein*e Vorsitzende*r gewählt werden, die oder der den Personalrat nach außen vertritt.
Entscheidungen werden jedoch durch Mehrheitsentscheidungen in den wöchentlich stattfindenden Sitzungen der öPR und PR zbS getroffen. Der Vorstand hat hier keine alleinige Entscheidungsbefugnis. Genauso wird im Gesamtpersonalrat verfahren. Anders verhält es sich im Hauptpersonalrat, wo dem Vorstand weitreichendere Entscheidungsfreiheiten eingeräumt werden.
Es ist unser Bestreben, dass in den Personalräten alle Professionen des pädagogischen Bereichs vertreten sind, um den schulischen Alltag möglichst umfassend abzudecken. Das gelingt je nach Kandidat*innenlage mal mehr oder mal weniger. Auch für die Wahlen 2024 sucht die GEW Kolleg*innen, die Lust auf Personalratsarbeit haben. Wenn du Interesse hast, melde dich frühzeitig bei deinem Personalrat, deiner Bezirksleitung oder dem Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik (VBBA).
GEW stärkt Personalräte
Nun fällt man ja nicht als Personalrat vom Baum. Das umfassende und sehr unterschiedliche Arbeitsgebiet ebenso wie die sich verändernde, teilweise unübersichtliche Gesetzeslage muss zugänglich und verständlich gemacht werden. Und das ist eindeutig die Stärke der GEW-Personalräte. Innerhalb der GEW kann kurzfristig auf ein professionell aufgestelltes Netzwerk zurückgegriffen werden, um Auskünfte einzuholen. Die Referent*innen der GEW unterstützen die GEW-Personalräte in ihrer täglichen Arbeit. Die GEW bietet außerdem Fortbildungen zu Themen der Personalratsarbeit an, geleitet sowohl von externen als auch internen Expert*innen. Derzeit ist das Beamtenrecht für die Personalräte ein wichtiges Thema, hierzu bietet die GEW Fortbildungen an.
Weiterhin treffen sich Vertreter*innen der Personalräte aller 13 Regionen (inklusive des PR zbS) und des GPR alle 14 Tage zum Austausch unter der Leitung des VBBA in der Personalräte-AG. Hier werden aktuelle rechtliche Fragen und gemeinsame Themen wie die mobilen Endgeräte oder die Corona-Lage besprochen. Über einen Anruf oder Mail finden die Personalräte bei Fragen arbeits- und schulrechtliche sowie personalrätliche Expertise beim VBBA oder den Referent*innen der GEW. Außerdem gibt es die Möglichkeit Beratungsverträge mit Fachjurist*innen zu nutzen, die gegebenenfalls die Vertretung bei anstehenden Gerichtsverfahren übernimmt. Über einen schnellen Anruf können die rechtlichen Fragen beantwortet werden, was in vielen Situationen für die Beratung Gold wert ist.
Personalrät*innen erhalten Ermäßigungsstunden, deren Höhe sich ebenfalls an der Größe des Personalrats orientiert. Ihre Verteilung wird innerhalb des Gremiums nach Arbeitsbereichen, Schuleinsatz und ähnlichem vorgenommen. Tatsache ist aber, dass die überwiegende Mehrheit der GEW-Personalräte weiterhin an ihren Schulen in den jeweiligen Professionen tätig ist, vielfach mit weit mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit. Somit sind Praxisbezug und Kenntnisse über die aktuelle Situation und die Befindlichkeiten der Kolleg-*innen eine Grundlage der Personalratsarbeit.
Die Arbeit und die Entscheidungen des Personalrats müssen und können sich nur an den geltenden Gesetzen und vorgegebenen gesetzlichen Handlungsspielräumen orientieren. Unabhängig davon, für wie sinnvoll und zielführend wir diese erachten. Damit stoßen wir an Grenzen, was die Handlungsoptionen betrifft. Das führt nicht selten zu Irritationen und Unverständnis auf Seiten der zu vertretenden Beschäftigten. Innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen ist es unser Ziel, das Bestmögliche für die Kolleg*innen zu erreichen und gegebenenfalls mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln umzusetzen. Bisweilen reicht aber auch ein begleitendes Gespräch oder ein klärender Hinweis für die eine oder andere Seite.
Die Unsinnigkeiten und den Veränderungsbedarf, den wir an vielen Stellen des praktischen Alltags feststellen, lassen wir dann wiederum in unsere Gewerkschaftsarbeit innerhalb der GEW einfließen. Gesetzes- und Verwaltungsänderungen sind vorrangig politische Entscheidungen und müssen auf dieser Ebene initiiert werden. Und hier könnten wir und ihr dann auch alle aktiv werden.