Standpunkt
Beamt*innen brauchen eine starke Gewerkschaft
Kommt die Verbeamtung, wird die GEW mehr denn je gebraucht, um allen Kolleg*innen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Rot-Grün-Rot hat sich entschieden, Berliner Lehrkräfte wieder zu verbeamten. Alle Argumente sind ausgetauscht und die Entscheidung ist gefallen. Auch auf Druck der GEW hat die Koalition zugesagt, angestellten Lehrkräften einen Ausgleich zu gewähren, wenn sie nicht verbeamtet werden können oder wollen. Die im Koalitionsvertrag getroffene Formulierung lässt allerdings derart viele Fragen offen, dass niemand damit zufrieden sein kann: Weder die, die verbeamtet werden wollen, noch die, die auf Kompensationen hoffen. Unsere Zweifel, wie die Kompensation rechtssicher umgesetzt werden kann, sind weiter nicht ausgeräumt. Die Hängepartie geht also weiter.
Die GEW BERLIN wird sich dafür einsetzen, dass es ein Gesamtpaket gibt aus bestmöglichen Bedingungen zur Verbeamtung für die einen und Kompensation für die anderen. Denn die Lehrkräfte, die jetzt zum Beispiel aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht verbeamtet werden können, haben die Schule seit Jahren unter erschwerten Bedingungen am Laufen gehalten. Wir müssen verhindern, dass das Arbeitsklima in den Schulen durch weitere Ungerechtigkeiten nachhaltig belastet wird.
Immer wieder ist zu hören, die GEW BERLIN sei gegen die Verbeamtung, weil wir dann weniger Mitglieder hätten. Wer das sagt, verkennt, dass auch Beamt*innen eine Gewerkschaft brauchen. Bis heute sind Tausende Beamt*innen in der GEW BERLIN, und das aus gutem Grund. Auch Beamt*innen brauchen rechtliche Beratung und die GEW als politische Akteurin. Vom Rechtsschutz, dem Netzwerk und den Fortbildungen mal ganz abgesehen.
Nur weil Beamt*innen nicht streiken dürfen, sind sie ja nicht wehrlos. Die GEW setzt sich juristisch in zahlreichen Verfahren für ihre verbeamteten Mitglieder ein. Die GEW ist im DGB die Gewerkschaft, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Streikrecht für Beamt*innen erwirken will. Die GEW Niedersachsen konnte vor dem Verwaltungsgericht die Rücknahme einer Arbeitszeiterhöhung für Gymnasiallehrkräfte erreichen. Ein von der GEW NRW in Auftrag gegebenes Gutachten konstatierte 2016, dass die geringere Bezahlung von Grundschullehrkräften diskriminierend und damit verfassungswidrig ist. Und unsere Kolleg*innen aus Hessen haben soeben erfahren, dass die Nullrunde für Beamt*innen aus 2015 verfassungswidrig war. Die GEW Hessen sieht sich in den Beamt*innenstreiks aus dieser Zeit bestätigt. Auch in Berlin gab es durch Gewerkschaften angestrebte Urteile, dass die Beamt*innenbesoldung in Teilen verfassungswidrig war. Für all diese Fragen lohnt es sich auch für Beamt*innen, GEW-Mitglied zu sein.
Wir vertreten ohne Wenn und Aber alle unsere Mitglieder: Verbeamtet, angestellt oder selbstständig. Ob im öffentlichen Dienst, an der Hochschule oder beim freien Träger. Sollte die Verbeamtung kommen, werden die GEW und die vielen GEW-Personalräte mehr denn je gebraucht, um allen Kolleg*innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Viele Fragen sind nur individuell zu beantworten: Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um verbeamtet zu werden? Lohnt sich eine Verbeamtung für mich überhaupt? Wie wird meine bisherige Berufserfahrung anerkannt, wenn ich mich für die Verbeamtung entscheide? Welche Rechte habe ich gegenüber der Beihilfestelle? Wir werden jedem Mitglied beratend zur Seite stehen.