Zum Inhalt springen

Recht & Tarif

Betriebsratsarbeit läuft nicht von allein

Es braucht kontinuierliches Engagement, um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen zu sichern.

Foto: Adobe Stock

Ob individuell oder gesellschaftlich – um ein Ziel zu erreichen, braucht es häufig große Anstrengungen. Hat man es dann erreicht, ist die Freude groß. Dass dann aber eigentlich die noch größere Herausforderung ansteht, dieses erreichte Ziel zu erhalten, wird oft unterschätzt. Gesellschaftlich lässt sich das gerade an sehr vielen Themen beobachten. Aber auch für die bestehenden Betriebsräte ist es nicht anders.

Es gibt viele Betriebe, in denen schon seit Jahren Betriebsräte bestehen und mit dem Arbeitgeber verlässliche und vertrauensvolle Strukturen der Zusammenarbeit aufgebaut wurden. Bei diesen wird es bei der Betriebsratswahl höchstwahrscheinlich nicht darum gehen, ob es überhaupt wieder einen Betriebsrat gibt, sondern eher darum, dass sich genügend Kandidat*innen finden. Jeannine Schätzle beschreibt in ihrem Artikel, welche Herausforderungen dafür zu meistern sind. Denn auch in solchen Betrieben bleibt die Betriebsratsarbeit anspruchsvoll. Trotz einer guten Kooperation mit der Arbeitgeberin wird es auch weiterhin Sachverhalte geben, bei denen beide Seiten unterschiedlicher Meinung sind und die Aushandlung eines guten Kompromisses notwendig ist.

In anderen Betrieben hadern Arbeitgeber*innen durchaus damit, dass es in ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt. Das ist mitunter dort der Fall, wo Betriebsräte gerade gegründet wurden oder noch nicht sehr lange bestehen. Häufig müssen Betriebsräte in der ersten Phase nach ihrer Gründung – manchmal auch mit Unterstützung des Arbeitsgerichts – darum kämpfen, dass die Arbeitgeber*in die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Informations- und Mitbestimmungsrechte beachtet. Nicht selten ist die Freistellung für die Betriebsratsarbeit ein mühsamer Aushandlungsprozess.

Trotz dieser manchmal erschwerten Anfangsbedingungen sind die Betriebsräte die inhaltlichen Themen angegangen, für die sie zuständig sind (zum Beispiel Regelungen zum Arbeitsschutz prüfen, Regelungen zur Arbeitszeit vereinbaren). Hin und wieder ist die Auskunftswilligkeit von einigen Arbeitgeber*innen gegenüber dem Betriebsrat nicht besonders stark ausgeprägt. Mitunter ist das Ringen um Betriebsvereinbarungen sehr zäh. Dennoch haben Betriebsräte häufig bessere Regelungen für die Beschäftigten durchgesetzt, Betriebsvereinbarungen abgeschlossen und ein gutes Fundament gelegt, damit die Betriebsratsarbeit fortgesetzt und weiterentwickelt werden kann.

Gibt es in einem Betrieb keinen Betriebsrat mehr, bleibt Beschäftigten nur, wieder individuell mit dem oder der Vorgesetzten über Verbesserungen zu verhandeln. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dann nicht mehr die gleichen Bedingungen für alle gelten, sondern es sehr von der Gunst von Arbeitgeber*in abhängig ist, wer seine Arbeitszeit flexibler gestalten kann, wer den genehmigten Urlaub doch noch mal verschieben darf oder wer etwas mehr Weihnachtsgeld in diesem Jahr bekommt. In der Rolle der Bittsteller*in wird es schwerer werden, sich zu betrieblichen Abläufen und Arbeitgeber*innenentscheidungen kritisch zu äußern.

Deshalb ist es umso wichtiger, diesen Zustand nicht eintreten zu lassen. Vielmehr geht es darum, dass Erreichte zu erhalten! Es ist nun an den Beschäftigten, dass die Arbeit der engagierten Betriebsräte nicht umsonst gewesen ist. Sie müssen dafür sorgen, dass es auch weiterhin einen starken Betriebsrat gibt. Je mehr Kandidat*innen sich aufstellen lassen, desto besser lässt sich arbeiten. Es ist nicht sofort alles zu schaffen, man muss Prioritäten setzen. Und die GEW unterstützt und begleitet die Arbeit von GEW-Mitgliedern in den Betriebsräten.

Demokratie lebt vom Mitmachen, nicht vom Zuschauen! Wer etwas im Betrieb ändern will, hat dieses Jahr wieder die besten Chancen: durch eine Kandidatur für den Betriebsrat und – im besten Fall – auch die Wahl in den Betriebsrat.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46