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Schule

Cybermobbing, Sexting & Co.

Kommunikation über moderne Medien ist für Kinder und Jugendliche immer wichtiger geworden. Pädagog*innen stehen Cybermobbing oft ratlos gegenüber. Wissen um Formen von Cybermobbing, um rechtliche Folgen und präventive Möglichkeiten kann Lehrkräfte und Schüler*innen miteinander ins Gespräch bringen und gegen Mobbing im Netz stärken.

elementary school students with smartphones
Foto: Adobe Stock

Zunächst ist klarzustellen: Cybermobbing ersetzt nicht das Mobbing im realen Leben, sondern es ergänzt dieses. Cybermobbing ist die wiederholte, absichtliche Schädigung einer Person unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und unter Ausnutzung eines großen Machtungleichgewichts. Letzteres ergibt sich dadurch, dass die Täter*innen oftmals anonym auftreten, über Profile anderer agieren oder sich ein Fake-Profil zulegen.

Cybermobbing hat viele Gesichter

Die Formen des Cybermobbings sind zahlreich und werden durch die große Bandbreite der technischen Möglichkeiten moderner Kommunikationsmittel noch befördert. Beispielhaft werden ein paar Formen herausgegriffen. 

So gibt es das »Flaming«. Das sind heißblütige Online-Diskussionen mit Hilfe beleidigender und vulgärer Sprache. Ein ganz aktuelles Beispiel hierfür sind die »Beichtstühle« bei Instagram, in denen unter Nutzung der Messaging App »Tellonym« anonym Beiträge gepostet werden wie zum Beispiel: »Anna ist keine Jungfrau mehr – ficken ist ihr Hobby!«. 

Daneben gibt es die »Verunglimpfung«. Hier wird durch die Verbreitung von Gerüchten oder Lügen in den sozialen Medien eine Person schlecht dargestellt, um ihrem Ansehen zu schaden. So gibt es Fake--Profile, über die Lügen verbreitet werden. Die Inhaber*innen der echten Profile erfahren hiervon meist erst viel später und zufällig. 

Das »betrügerische Auftreten« zeichnet sich dadurch aus, dass die Täter*innen sich unter Ausnutzung des Passwortes einer anderen Person in deren Profil einloggen und von dort Gerüchte verbreiten oder die Freund*innen der Person beschimpfen, beleidigen. 

Beim »Outing« oder »Verrat« werden vertrauliche Nachrichten oder Fotos verbreitet. Wenn vertrauliche Inhalte der Öffentlichkeit zum Beispiel bei Instagram oder Facebook preisgegeben werden, kann dies fatale Folgen für Absender*innen haben. Rechtlich handelt es sich dabei um die Verletzung der Geheim- oder Intimsphäre. 

Das Netz vergisst nicht

»Sexting« erfasst unter anderem die Fälle, in denen Mädchen oder Jungen Nacktfotos oder -videos von sich einer anderen Person schicken – meist weil sie sich verliebt haben und die Aufmerksamkeit der Person haben wollen – oder aber in intakten Partnerschaften. Diese Fotos oder Videos werden aber dann der Öffentlichkeit via Internet preisgegeben. Die erste Person, die das Bildmaterial bekommen hat, hat es mit dem Willen der oder des Abgebildeten bekommen, war jedoch nicht befugt, es weiterzugeben. Schon diese erste Person hat sich nach §§ 22, 33 KunstUrhG strafbar gemacht, da sie das Recht am Bild der Person verletzt hat. Daneben kommt eine Strafbarkeit nach § 201a StGB in Betracht, da es sich um Bilder aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich handelt, und eine Strafbarkeit nach § 184 StGB »Verbreitung pornographischer Schriften«. Zudem: Jede*r Einzelne, der danach diese Bilder weitergeleitet hat, hat sich ebenfalls strafbar gemacht. 

Betroffene können sich juristisch wehren

Das große Problem für die betroffene Person, die abgebildet ist, ist die Unmöglichkeit, das Foto oder Video je wieder aus dem Internet löschen zu können – es gibt Millionen Menschen, die sich solche Inhalte zur Belustigung oder anderen Zwecken ansehen und damit ist der Inhalt dauerhaft im Netz verankert. 

Rechtlich kann das Opfer sich auf zwei Wegen gegen Cybermobbing wehren: Zivil--rechtlich kann eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung ausgesprochen werden; strafrechtlich ist eine Strafanzeige beispielsweise wegen Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung möglich. Wichtig ist: Es handelt sich dabei um zwei getrennte Wege, von denen der eine nicht den anderen mit auslöst. Also: Allein wegen der gestellten Strafanzeige wird der Täter keinen Schadenersatz leisten. Hier muss separat eine Abmahnung ausgesprochen werden. 

Für Lehrkräfte ist es schwierig, Mobbingfälle frühzeitig zu erkennen, was aber wichtig wäre. Cybermobbing lässt sich noch schwerer feststellen, da vieles außerhalb von Schule abläuft, zum Beispiel in WhatsApp-Gruppen nachmittags, abends oder am Wochenende. Zudem nutzen Lehrkräfte in der Regel nicht die Social-Media-Kanäle der Schüler*innen. 

Manche Verhaltensweisen können jedoch auf eine Mobbingsituation hindeuten wie zum Beispiel, wenn ein*e Schüler*in unsicher wirkt, auffallend oft zu spät kommt, nach Unterrichtsende oder in der Pause länger im Klassenzimmer bleibt oder wenn es zu einem starken Abfall in den schulischen Leistungen kommt. Dann sollte das Gespräch mit dem*r Schüler*in und den Eltern gesucht werden. Auch die Schulsozialarbeit kann helfen, mit geeigneten Methoden den Konflikt aufzulösen. Wenn sich Betroffene an die Lehrkraft wenden, ist es von großer Bedeutung, die Situation nicht zu verharmlosen oder Schuldzuweisungen vorzunehmen. 

Mit Prävention Cybermobbing verhindern

Um Mobbing frühzeitig zu erkennen, bietet sich auch eine jährlich in verschiedenen Jahrgangsstufen anonym durchgeführte Befragung an, wo auch Betroffene von ihrer Situation berichten können. So entsteht eine Art »Frühwarnsystem«, in dem jedem*r Schüler*in die Möglichkeit gegeben wird, Befindlichkeiten zu artikulieren. 

Ergänzend bieten sich präventive Angebote wie das Projekt »Gemeinsam Klasse sein« der Techniker Krankenkasse an, in dem in einer Projektwoche das Thema (Cyber-)Mobbing behandelt wird. Der Fokus des Projektes liegt dabei auf den Bystandern, den Zuschauer*innen, die sich nicht gegen die Täter*innen stellen. 

Auch das Projekt »Law4school« bezweckt Prävention bundesweit sofort. Unter anderem zu den Themen Cybermobbing, Recht am eigenen Bild, Cybergrooming werden anhand von Beispielen aus der anwaltlichen Praxis grundlegende rechtliche Kenntnisse vermittelt. Dabei können sich zu einer Online-Session mehrere Klassen, Elternabende, Lehrkräftekonferenzen aus dem ganzen Bundesgebiet zeitgleich zuschalten. Im Anschluss an das Webinar steht den Teilnehmer*innen ein Handout zur Verfügung und für Schüler*innen gibt es Übungsfälle mit Lösungen, die die behandelten Themen nochmal aufgreifen.     


Law4School
Mehr über das Angebot Law4School erfahren Sie auf der Website: www.law4school.de.

Die nächsten Termine finden Sie unter: www.law4school.de/webinarliste.htm. Kosten: 60 Euro je Klasse/Elternabend/Lehrertagung an den gemeinnützigen Verein Prävention 2.0 e.V.
Kontakt: info@law4school.de

 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46