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Sozialpädagogik

Darf es etwas mehr sein?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine Neufassung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KitaFöG) vorgelegt. Ein großer Wurf ist es noch nicht.

Foto: Bertolt Prächt

Bereits mit der Koalitionsvereinbarung hat die rot-rot-grüne Landesregierung ihre Bestrebungen zur Erneuerung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KitaFöG) und der Verordnung zum KitaFöG konkretisiert. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf greift die Inhalte der Koalitionsvereinbarung auf. Was ist neu?

Wie schon seit längerem bekannt, wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erweitert. Ab dem 1. Januar 2018 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung pro Tag ohne Bedarfsprüfung. Auch die Bedarfsprüfung zum Betreuungsumfang nach Vollendung des dritten Lebensjahres wird abgeschafft.

Ebenfalls positiv ist, dass die Anzahl der Anleitungsstunden für Erzieher*innen in der berufsbegleitenden Ausbildung erhöht wird. Ab dem 1. Februar 2018 werden im ersten Jahr drei Anleitungsstunden, im zweiten Jahr zwei Stunden und im dritten Jahr eine Stunde finanziert. Der Ausbildungsgang, der ab 1. August 2017 begonnen hat, soll als erster von der Erweiterung profitieren.

Aus Sicht der GEW BERLIN wären jedoch zusätzliche Personalressourcen nötig. Wir fordern drei Stunden pro Woche für die gesamte Zeit der berufsbegleitenden Ausbildung. Zur Anleitung von Quereinsteiger*innen aus anderen Bereichen – zum Beispiel Sozialassistent*innen – müssen ebenfalls zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden.

Verbesserungen nicht weitreichend genug

Auch der Leitungsschlüssel wird mit dem neuen KitaFÖG verbessert. Seit dem 1. August 2017 gilt bereits ein verbesserter Leitungsschlüssel von 1 zu 100. Mit der Gesetzesänderung soll festgelegt werden, dass ab dem 1. August 2019 ein Schlüssel von 1 zu 90 gilt. Das bedeutet, dass die Kita-Leitung ab 90 Kindern für ihre Tätigkeit freigestellt wird. Aus Sicht der GEW BERLIN ist das allerdings zu wenig. Wir fordern eine Leitungsfreistellung ab 60 Kindern pro Einrichtung.

Neu geregelt wird auch die Frage von Zuzahlungen. Das betrifft zusätzlich vereinbarte, regelmäßige Zahlungen, allerdings nicht die Kosten für einmalige Ausflüge oder Veranstaltungen. Ziel der Regelung ist es, Eltern vor ungewollten, finanziellen Verpflichtungen zu schützen. Nur wenn Eltern Zusatzangebote wünschen sind Zuzahlungen zulässig. Eltern können jederzeit einseitig die Vereinbarung kündigen, ohne den Kita-Platz zu verlieren. Für Eltern-Initiativ-Kitas können aufgrund ihrer besonderen Rechtsform abweichende Regelungen hinsichtlich der Kündigung getroffen werden. Zuzahlungen müssen bei der Senatsverwaltung spätestens einen Monat im Voraus angezeigt werden.

Die Eigenbetriebe sollen darüber hinaus künftig enger mit den Jugendämtern kooperieren, wenn für Kinder in schwierigen Lebenssituationen freie Plätze benötigt werden. Es sollen dafür geeignete Verfahren vereinbart werden, beispielsweise Zugriffsrechte auf freie Plätze in einem angemessenen Umfang.

Mehr Entlastung ist nötig

Die GEW BERLIN begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen, wenngleich sie aus unserer Sicht nicht weitreichend genug sind. Die aktuellen Überarbeitungen in Verbindung mit dem bestehenden Gesetz werden den Bildungsansprüchen bei weitem nicht gerecht und sorgen auch nicht für ausreichend Entlastung bei den Kolleg*innen. Hierfür wäre eine verbindliche Regelung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit (mpA) in Höhe von mindestens neun Stunden pro Woche nötig, damit die Erzieher*innen ihre pädagogische Arbeit endlich in einem angemessenen Umfang vor- und nachbereiten können, ohne dass die Zeit an anderer Stelle fehlt. Eine vollständige Abgeltung von Ausfallzeiten und mittelbarer pädagogischer Arbeit im Personalschlüssel ist aus Sicht der GEW BERLIN ebenfalls unabdingbar. Im Vorfeld der Novellierung des KitaFÖG haben wir uns außerdem für eine Erhöhung der Fachkraft-Kind-Relation eingesetzt. Wir halten einen Personalschlüssel im Bereich der unter Dreijährigen von 1 zu 3, und bei über Dreijährigen von 1 zu 8 für angemessen, um die pädagogischen Anforderungen umsetzen zu können. Davon ist Berlin leider noch weit entfernt.

Zudem vermissen wir im neuen Entwurf des KitaFÖG die Streichung der Bewilligungsschwelle der Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, kurz ndH-Zuschlag. Bisher erhalten Kitas mit einem Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache unter 40 Prozent keine Zuschläge. Das ist zu wenig!

Gehaltsfrage bleibt weiter offen

Mit ihrem Gesetzentwurf drückt sich die Senatsverwaltung einmal mehr vor der Frage einer gleichberechtigten Bezahlung aller Erzieher*innen im Land Berlin. Wir fordern den Tariflohn für alle und die Tarifbindung auch für die freien Träger!

Das alles zeigt: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verpasst mit dem vorliegenden Entwurf die Chance einer konsequenten Neugestaltung des KitaFöGs. Bis das Gesetz noch nicht vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, wird die GEW BERLIN daher Gespräche mit den bildungspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus führen. Wir würden uns freuen, wenn ihr uns hierbei unterstützt und zum Beispiel Briefe oder E-Mails an die Abgeordneten mit unseren oder weiteren Forderungen verfasst.   

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46