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bbz 12 / 2019

Das Geld reicht nicht für alle Schulen

Wie hoch sind die Mehrbedarfe der berufsbildenden Schulen bei der digitalen Mindestausstattung? Zwei GEW-Experten haben vorgerechnet

Diverse education shoot
Adobe Stock

Im Frühjahr 2019 hat die Bundespolitik mit einer Grundgesetzänderung den Weg frei gemacht für die Umsetzung des Digitalpakts. Dieser soll Bundesmittel im Umfang von fünf Milliarden Euro an die Schulen bringen, Länder und Kommunen geben mindestens zehn Prozent hinzu. So sollen die Schulen mit schnellem Internet, digitalen Präsentationsmedien und Endgeräten ausgestattet werden. Doch welche Bedarfe haben die berufsbildenden Schulen und wie unterscheiden diese sich von den allgemeinbildenden Schulen? Reichen die im Rahmen des Digitalpakts zur Verfügung gestellten Mittel überhaupt aus?

Antworten auf diese Fragen ermöglicht eine Studie, die wir im Rahmen der GEW--Initiative »Bildung. Weiter denken!« erstellt haben. Bei der Abschätzung des Bedarfs der berufsbildenden Schulen orientieren wir uns an der Methodik und an den Modellannahmen einer Studie von Wissenschaftler*innen der Universität Bremen. Sie gehen von Durchschnittskosten von 402 Euro pro Jahr und Schüler*in an einer idealtypischen allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe aus. Die zugrunde gelegten Modellannahmen sehen unter anderem die Ausstattung aller Klassen- und Fachräume mit modernen Präsentationsmedien sowie ein digitales Endgerät für jede Schülerin und jeden Schüler vor. Auch der IT-Support durch Fachkräfte findet Berücksichtigung.

Regelmäßige Fortbildungen sind unerlässlich

Wir übertragen diese Modellannahmen und die für 14 Einzelpositionen ausgewiesene Kostenschätzung, nehmen aber an einigen Stellen Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der berufsbildenden Schulen vor. So tragen wir beispielsweise höheren Lizenzkosten aufgrund berufsfeldspezifischer Software sowie einem höheren Aufwand für die pädagogische Koordination Rechnung. Außerdem ergänzen wir zwei weitere Ausgabenpositionen, die in der erwähnten Studie unberücksichtigt bleiben: dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte sowie regelmäßige Fortbildungen. Dienstliche Endgeräte sind nicht zuletzt aus Gründen des Datenschutzes geboten. Damit die Möglichkeiten einer integrativen Nutzung der digitalen Medien für den Fachunterricht genutzt werden können, sind regelmäßige Fortbildungen unerlässlich. Darüber hinaus berücksichtigen wir auch, dass Berufsschüler*innen in der dualen Ausbildung weniger schulische Ressourcen binden. Im Ergebnis können wir mit jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von 387 Euro pro Schülerin oder Schüler an der Teilzeit-Berufsschule rechnen. Für die vollzeitschulischen Bildungsgänge gehen wir von 470 Euro aus.

Anhand dieser Schätzwerte lassen sich die zu erwartenden Kosten unter Zugrundelegung der aktuellen Schüler*innenzahlen berechnen. Für die knapp 45.000 Schüler*innen, die in Berlin einen vollzeitschulischen Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule besuchen, wäre für eine digitale Mindestausstattung ein Betrag von 21 Millionen Euro pro Jahr erforderlich. Für die 44.000 Schüler*innen, die im Rahmen einer dualen Ausbildung an den Lernorten Betrieb und in der Teilzeit-Berufsschule lernen, wären es 17 Millionen Euro. In der Summe ist für die berufsbildenden Schulen in Berlin pro Jahr mit Kosten von 38 Millionen Euro zu rechnen. Bundesweit ergibt sich so ein Bedarf von gut einer Milliarde Euro.

Darüber hinaus können wir auch abschätzen, welcher Anteil der Gesamtkosten auf die verschiedenen Kostenträger entfällt. In den Stadtstaaten kann, wie in den Flächenländern, zwischen den »äußeren« und den »inneren« Schulangelegenheiten unterschieden werden. Schulträger der öffentlichen berufsbildenden Schulen ist in Berlin aber – anders als in den Flächenländern – unmittelbar das Land, so dass beide Kostenblöcke bei diesem anfallen. Auch private Ersatzschulen werden von uns gesondert berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass auch die Unternehmen einen Anteil der Kosten tragen müssen: Digitale Endgeräte können inzwischen durchaus als unerlässliche Ausbildungsmittel verstanden werden, so dass im Kontext der dualen Ausbildung die ausbildenden Unternehmen für deren Anschaffung aufkommen müssen. Vom Gesamtbedarf entfällt mit knapp 23 Millionen Euro der Großteil auf die äußeren Angelegenheiten, die Kosten für die inneren Angelegenheiten können mit knapp drei Millionen Euro beziffert werden. Auf die ausbildenden Unternehmen kommen gut fünf Millionen und auf die Privatschulen gut sieben Millionen Euro.

Der Digitalpakt deckt nur ein Viertel ab

Mit unserer Bedarfsschätzung für die berufsbildenden Schulen lässt sich eine bestehende Forschungslücke schließen. Die erwähnte Studie der Universität Bremen ermöglicht eine Kostenschätzung nur für die allgemeinbildenden Schulen. Für diese wird ein jährlicher Bedarf von rund 2,8 Milliarden Euro kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Kosten für die Fortbildung und die Ausstattung der Lehrer*innen mit dienstlichen Endgeräten lässt sich der Finanzbedarf der allgemeinbildenden Schulen für die Laufzeit von fünf Jahren auf 15,760 Milliarden Euro beziffern. Zusammen mit den 5,265 Milliarden Euro Bedarf der berufsbildenden Schulen ergibt sich eine Summe von rund 21 Milliarden Euro. Das bisher vorgesehene Volumen des Digitalpakts würde also lediglich ein Viertel des Gesamtbedarfs aller Schulformen abdecken oder – anders betrachtet – gerade ausreichen, um den Bedarf der berufsbildenden Schulen abzudecken.

Berlin erhält in der fünfjährigen Laufzeit des Digitalpakts rund 257 Millionen Euro an Bundesmitteln, die mit 10 Prozent Eigenmitteln kofinanziert werden müssen. So werden insgesamt gut 285 Millionen Euro mobilisiert, aufs Jahr gerechnet 57 Millionen Euro. Sollten mit diesen Mitteln die von uns geschätzten Bedarfe der berufsbildenden Schulen voll gedeckt werden, so verbliebe für alle allgemeinbildenden Schulen nur noch ein kläglicher Rest von 19 Millionen Euro. Offensichtlich sind die Mittel des Digitalpakts deutlich zu gering bemessen, um den Bedarfen aller Schulen und aller Schulformen gerecht werden zu können.

Mehr als digitale Endgeräte

Aus unserer Sicht müssen die Mittel aus dem Digitalpakt verstetigt werden, um den Schulträgern zu ermöglichen, sich den neuen Daueraufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Schule zu stellen. Dabei geht es um weit mehr als die Ausstattung mit digitalen Präsentationsmedien und Endgeräten. Insbesondere zur Bereitstellung des technischen Supports durch IT-Fachkräfte besteht ein erheblicher Personalbedarf, denn diese Aufgabe kann und soll nicht von den Lehrkräften zusätzlich geleistet werden. Auch die von uns vorgesehenen Entlastungsstunden für Koordinatorinnen und Koordinatoren werden selbstverständlich personalwirksam. Nur mit qualifiziertem Fachpersonal und entsprechenden Fortbildungsangeboten können die Potentiale der Digitalisierung gehoben werden.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46