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Schwerpunkt: Qualität per Gesetz

Das Gute-KiTa-Gesetz verdient nur ein »Ausreichend«

Mit der Stärkung der Fachberatungen und Leitungen soll die Qualität in den Kitas gesteigert werden. Ein guter Anfang, doch einige Vereinbarungen sind nicht zielführend.

Foto: Bertolt Prächt

Die ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey ist mir auf einer Personalversammlung des Eigenbetriebs SüdOst aufgefallen. In einer tollen Rede über die Wichtigkeit der frühkindlichen Bildung hat sie vor allem mit ihrer eigenen Erfahrung als Mutter, für deren Kind auch erst einmal ein Kitaplatz geschaffen werden musste, überzeugt. Sie hat sich in einem offenen Streit mit der Geschäftsstelle hinter die Beschäftigten gestellt, als es um das Mittagessen ging. Die Geschäftsstelle wollte nicht nur den padägogischen Happen streichen, sondern die gemeinsame Mahlzeit mit den Kindern verbieten. Diese Frau wurde auf einmal zur Bundesministerin für Familie, und wollte das langjährige Vorhaben der GEW, ein bundesweites Kita-Gesetz zu erschaffen, aufgreifen. Das waren tolle Nachrichten. Hoffnungsvoll haben wir auf die Ergebnisse gewartet. Mit Erstaunen musste ich nachlesen, dass manche Bundesländer die durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Gelder für eine beitragsfreie Kita verschwenden wollten. Denn das Kriterium einer guten Kita hat lediglich bedingt etwas mit dem alten Mantra der kostenlosen Bildungseinrichtung zu tun, für die ausschließlich der Staat aufkommt. Die Bezahlung etwa musste in langen Streiks der Kolleg*innen, die dem TVöD unterliegen, erstritten werden. Im Nachgang haben dann selbst freie Träger in Berlin den Lohn für ihre Angestellten anheben müssen. Und das eigentlich wichtige Qualitätsmerkmal einer guten Kita, die Verbesserung des Personalschlüssels, ist im Flickenteppich des Föderalismus leider untergegangen.

Im Endeffekt ist es auf die Freistellung von Leitungen ab 85 Kindern und Fachberatungen hinausgelaufen. Da war noch etwas. Aber das fällt mir nicht ein. Scheint also nicht so richtig angekommen zu sein, dieser dritte Punkt. Der erste Punkt der Leitungsfreistellung ist bei uns nicht spürbar gewesen. Weil wir eine große Kita haben und unsere Leitung bereits voll freigestellt war und ich mir für die stellvertretende Leitung auch gewünscht hätte, dass sie die volle Freistellung bekommt. Aber es reicht immer noch nicht. Nichtsdestotrotz bedeutet die Freistellung der Leitung ja eigentlich mehr Personal. Aber das ist noch nicht ausgebildet. Daher bedeutet diese Verbesserung des Leitungsschlüssels erst einmal mehr Arbeit für die Kolleg*innen in den Gruppen.

Niedrigschwellig Wissen vermitteln

Die Fachberatungen hat unser Träger organisiert. Und das Angebot ist trotz Corona gut angenommen worden. Natürlich ist nicht jede Person eine natürliche Fachberatung und die Suche nach dem richtigen Personal dauert. Dennoch bieten diese Stellen auch bei großen Trägern eine Möglichkeit für die studierten Fachkräfte aus der frühkindlichen Bildung, eine Anstellung zu finden, die zum Beispiel dem Studium der Alice Salomon Hochschule Geltung verschafft. Die Fachberatungen sind als niedrigschwellige Anlaufstelle ohne Weisungsbefugnis eine optimale Idee, um zwischen den verschiedenen Ebenen eines Trägers zu vermitteln. Außerdem kann eine Fachberatung die Dienstzeit nutzen, um sich weiter zu belesen und uns in den Einrichtungen dann das Wissen zu vermitteln. Denn die Aufgabengebiete sind vielfältig. Die Bereiche der Integrationsarbeit, des Kinderschutzes und der Sprachförderung brauchen neben dem Blick auf die Fort- und Weiterbildung der Kolleg*innen jeweils eine Person, die sich ausschließlich darum kümmert, so dass wir als Erzieher*innen die Zeit für die Arbeit mit dem Kind nutzen können.    

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46