Schule
Die Potenziale der Kinder nutzen
Beim Herkunftssprachlichen Unterricht muss Berlin jetzt aufholen. Es gibt gute Ansätze, um mit anderen Metropolen gleichzuziehen.
Viele Tausend Kinder und Jugendliche in Berlin haben als Erstsprache eine andere Sprache als Deutsch gelernt. Viele weitere sind mit zwei Familiensprachen aufgewachsen. Wie viele von ihnen welche Sprachen sprechen, wissen wir nicht genau. In den Berliner Schulen wurde bisher nur erfasst, ob ein Kind »nichtdeutscher Herkunftssprache« ist. Erfasst wurde also ein Defizit, nicht aber die Ressource, der Reichtum, der für jeden Menschen seine Muttersprache ist.
Der neue Paragraf 15 im Berliner Schulgesetz macht damit Schluss. Das diskriminierende »ndH (nicht-deutsche Herkunftssprache)«-Kriterium wird abgeschafft. Die Schulen müssen alle beherrschten Sprachen positiv erfassen, und die Verwaltung muss darüber eine Statistik führen. Und: »Schüler*innen, deren Erstsprache eine andere als Deutsch ist, erhalten Angebote für ergänzenden Unterricht in ihrer Erstsprache, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist.«
Der Ist-Stand ist völlig unzureichend
Unbestreitbar ist, dass sich in den letzten Jahren im Schulbereich einiges getan hat. Es gibt derzeit Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in der Grundschule: in Arabisch an 25 Schulen für 1.030 Schüler*innen, in Kurdisch an acht Schulen für 30 Schüler*innen, in Türkisch an 75 Schulen für 1.840 Schüler*innen und in Polnisch an fünf Schulen für 50 Schüler*innen. Geplant sind zudem für das neue Schuljahr 13 neue Standorte und als neue Sprachen Russisch und Vietnamesisch.
An drei Grundschulen wird das »ZWERZ«-Modell (Zweisprachige Erziehung in Deutsch und Türkisch) angeboten, mit drei bis fünf Stunden. Darüber hinaus aber gibt es in Berlin seit langem die Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB): Hier werden Deutsch und neun verschiedene Erstsprachen unterrichtet, und zwar von der ersten Klassenstufe bis zum MSA oder Abitur, in der Hälfte aller Unterrichtsstunden. Etwa 7.000 Schüler*innen lernen hier in mittlerweile 33 Schulen. Gemessen am Bedarf in der Metropole Berlin, in der etwa ein Drittel der Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben, ist das allerdings nur etwas mehr als der Tropfen auf dem heißen Stein.
Der Herkunftssprachliche Unterricht wird bisher nur in der Grundschule zweistündig als AG angeboten. Und sechs angebotene Sprachen, plus SESB-Sprachen, sind immer noch wenig, verglichen etwa mit dem Land NRW, das HSU in 23 Sprachen anbietet, und zwar über alle Schulstufen mit drei bis fünf Stunden. Oder verglichen mit Hamburg, das seit 2016 ein Angebot in 20 Sprachen von der Grundschule bis zum Abitur aufgebaut hat.
Die Senatsverwaltung hat im September auf einem Fachtag ihren Entwurf für ein Mehrsprachigkeitskonzept vorgelegt. Dieses Konzept ist ein deutlicher Fortschritt, weil hier alle Aspekte der Mehrsprachigkeitsförderung in der Schule zusammengeführt werden. Endlich werden Herkunftssprachlicher Unterricht, ZWERZ und Staatliche Europa-Schule Berlin als Teile eines Konzepts gedacht. Der Fremdsprachen-Unterricht und der Bilinguale Sachfachunterricht sind ebenfalls Bestandteile des Konzepts. Eine erhebliche Ausweitung des HSU auf neue Sprachen, die Fortführung in Sekundarstufe I und II sowie ein bedarfsgerechter Ausbau der SESB werden angepeilt. Damit, und mit dem neuen Mehrsprachigkeits-Paragrafen im Schulgesetz, haben wir eine Grundlage für konkrete Veränderungen. Jetzt kommt es auf die Konkretisierung an.
GEW fordert drei bis vier Stunden
Der Landesausschuss für Migration, Diversität und Antidiskriminierung der GEW (LAMA) fordert eine Erfassung der Herkunftssprachen durch die Schulen und die Verwaltung, die vermutlich deutlich machen wird, dass mehr Sprachen angeboten werden müssen. Drei bis vier Stunden HSU wöchentlich sind unserer Meinung nach notwendig, damit es einen wirklichen Lernfortschritt gibt. Die Aufnahme des HSU als Fach mit Leistungsbeurteilung ins Zeugnis und eine bessere Integration in den Stundenplan würde eine größere Anerkennung bedeuten. Der Ausbau des HSU in die Sekundarstufe I sollte in Form eines Wahlpflichtfaches in der ISS oder anstelle des Unterrichts in einer Fremdsprache im Gymnasium stattfinden. Die formelle Anerkennung der Herkunftssprache als »Zweite Fremdsprache« für den Zugang zur Oberstufe wird zwar teilweise schon praktiziert, muss aber eine klare rechtliche Grundlage erhalten. Bisher ist sie nur als Ausnahme für Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen vorgesehen. Für den HSU in der gymnasialen Oberstufe bietet Hamburg ein gutes Beispiel: Dort werden Grund- und Leistungskurse sowie die Möglichkeit zur Abiturprüfung in den Sprachen angeboten, die auch in der Grundschule und der Sekundarstufe I unterrichtet wurden.
Die Konzepte liegen bereits auf dem Tisch
Insbesondere aber ist Vielfalt auch in den Angeboten nötig. Zwischen einem elementaren Herkunftssprachlichen Unterricht und dem sehr weitreichenden Konzept der Staatlichen Europa-Schule Berlin wären viele Zwischenformen möglich. Zum Beispiel ist die zweisprachige Erziehung in Deutsch und Türkisch eine solche Form: Türkischsprachige Kinder werden von Klasse eins bis sechs mit drei bis fünf Stunden auf Türkisch unterrichtet, deutschsprachige Kinder können hieran teilnehmen.
Eine weitere wichtige und effektive Ergänzung zum reinen Sprachunterricht ist der bilinguale Fachunterricht. Seit Dezember 2020 gibt es hierfür eine neue Verordnung, die »VO Bili« (Bilingualer Sachfachunterricht). Sie ermöglicht den Schulen, Sachfachunterricht in einer Fremdsprache in verschiedenen Varianten anzubieten. Sie bezieht sich allerdings immer noch nur auf den Fremdsprachen-Unterricht. Dabei wäre es sehr sinnvoll, auch den Herkunftssprachlichen Unterricht zu ergänzen, zum Beispiel durch Erdkunde, Biologie oder Sachunterricht in dieser Sprache. Es gibt genügend Praxisbeispiele hierfür.
Die SESB ist seit 29 Jahren ein erfolgreiches Modell, sie wurde nach und nach auf neun verschiedene Sprachkombinationen ausgeweitet. Dieser Weg muss weitergegangen werden. Neue Sprachen müssen hinzukommen. In verschiedenen bestehenden Sprachen sind neue Standorte, vor allem in den östlichen Bezirken nötig, wie die Übernachfrage bei den Anmeldungen zeigt.
Denkbar sind auch neue Unterrichtsmodelle, die sich am SESB-Modell orientieren. Varianten für neue Sprachkombinationen wären: Zwei gleichberechtigte Unterrichtssprachen bis Klasse zehn und Flexibilität des Sprachenverhältnisses in der Oberstufe oder ein anderes proportionales Verhältnis der beiden Sprachen als die klassischen jeweiligen 50 Prozent.
Die Lage ist günstig. Der Bedarf an erstsprachlichem Unterricht in mehr Sprachen und an mehr Orten wird seit einiger Zeit von den verschiedenen Migrant*innen-Organisationen deutlich artikuliert. In Berliner Kitas gibt es viel mehr Zweisprachigkeit als in den Berliner Schulen. Die rechtliche Grundlage ist vorhanden, jetzt kommt es auf Initiativen aus der Zivilgesellschaft und aus den Schulen sowie entschlossenes Handeln der Schulverwaltung an. In den nächsten vier Jahren sollte es möglich sein, mit den beispielhaften Bundesländern wie NRW und Hamburg gleichzuziehen.
Willi Stotzka, war SESB-Koordinator, ist Mitglied des Landesausschusses für Migration, Diversität und Antidiskriminierung
Muttersprachliche Lehrkräfte
Erforderlich ist eine Neuregelung für die Einstellung, Anerkennung und Gleichstellung von muttersprachlichen Lehrkräften mit ausländischer Qualifikation. Hierzu hat der Landesvorstand der GEW im Januar 2021 einen Forderungskatalog beschlossen. Siehe: Ausländische Lehrkräfte an die Schulen – aber wie?